Der Prozess am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) gegen zwei ehemalige Geschäftsführer eines Hotels im Montafon ist am Freitag vertagt worden – weil der Gutachter als befangen eingestuft wurde.
Schwere Vorwürfe, hohe Summen – und eine überraschende Wende am Freitag im Verhandlungssaal des Landesgerichts Feldkirch. Zwei Hoteliers sollen sich mitten in der Pandemie satte 800.000 Euro an Corona-Förderungen erschlichen haben. So zumindest sieht es die Anklage. Im Zentrum steht die erste große Corona-Hilfe für den Tourismus: Bis zu 80 Prozent des Umsatzes wurden ersetzt, berechnet auf Basis des Novembers des Vorjahres. Laut Staatsanwalt Simon Mathis sollen die beiden Angeklagten hier massiv geschummelt haben. Das Formular sei falsch ausgefüllt worden, der angegebene Betrag zu hoch gewesen.
1,5 Millionen Euro Umsatz?
Die Verteidigung kontert empört und weist die Anschuldigungen scharf zurück: „Im Formular habe man gar keinen Betrag eingeben können.“ Ein Vorwurf, der die Darstellung der Anklage ins Wanken bringt. Brisant auch die Aussagen des Sachverständigen für Covid-Förderungen: Die Berechnung sei schlicht falsch gewesen. Während die beiden Hotels nur rund 400.000 Euro Jahresumsatz erzielt hätten, sei für den Monat November plötzlich ein Umsatz von 1,5 Millionen Euro angegeben worden.
Doch damit nicht genug: Die Staatsanwaltschaft weitet die Sache noch aus. Ein Teil der Fördergelder soll gezielt beiseitegeschafft worden sein – als Kredite an nahestehende Firmen und Personen, um das Geld vor Gläubigern zu schützen. Und das, obwohl der Fortbestand der Betriebe bereits „gefährdet gewesen sei“.
Die Verteidigung widerspricht entschieden: Die Insolvenzen seien „erst viel später“ eingetreten. Dann der Paukenschlag: Der Sachverständige selbst wird vom Gericht als befangen eingestuft – weil er bei der Finanzbehörde tätig ist. Konsequenz: Abzug des Gutachters, Vertagung des Prozesses. Für die Angeklagten bleibt die Lage ernst. Im Raum stehen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.
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