Sexting-Urteil in D:

Vater muss WhatsApp von Handys der Töchter löschen

Web
12.08.2016 10:14

In einem verworrenen Prozess rund um zwei minderjährige Mädchen, von denen eines auf WhatsApp Opfer von Sexting wurde, hat das Amtsgericht im deutschen Bad Hersfeld ein interessantes Urteil gefällt: Der Vater wurde verpflichtet, sicherzustellen, dass WhatsApp nicht auf den Smartphones der Töchter installiert ist und monatlich ein ernstes Gespräch mit ihnen zu führen.

Die Vorgeschichte: Der geschiedene Vater hat das Sorgerecht für seine beiden minderjährigen Töchter, die auch bei ihm wohnen. Nachdem die ältere der beiden Töchter, die dieser Tage 16 wird, einen Jugendfreund des Vaters anzeigte, der sie über WhatsApp sexuell belästigt haben soll, schaltete sich die Mutter ein und wollte das Sorgerecht zurück. Das Gericht entschied also in einem Sorgerechtsstreit, der durch die Sexting-Vorwürfe ausgelöst wurde.

WhatsApp-Verbot und monatliche Gespräche
Wie das IT-Portal "WinFuture" berichtet, hat das Gericht in dem verworrenen Fall ein interessantes Urteil gefällt: Der Vater behält das Sorgerecht für die beiden Mädchen, muss allerdings gewisse Auflagen erfüllen. Er muss sicherstellen, dass auf den Smartphones der Töchter kein WhatsApp installiert ist, monatlich mit ihnen über die Gefahren von Smartphones sprechen und alle drei Monate kontrollieren, welche Apps sie darauf installiert haben. Er muss zudem gegebenenfalls nachweisen können, diese Auflagen erfüllt zu haben.

WhatsApp für Gericht "grundsätzliche Gefahr"
Grund für die strengen Auflagen, die das Gericht dem Vater verordnet hat, seien "grundsätzliche rechtliche Bedenken" im Bezug auf die WhatsApp-Nutzung durch Kinder und Jugendliche. Der Vater müsse dafür sorgen, dass seine Töchter nicht belästigt werden können, so die Überzeugung des Gerichts. WhatsApp und vergleichbare Apps seien "grundsätzlich eine Gefahr für die Privatheit und Entwicklung" der Töchter, welcher der Vater Einhalt gebieten müsse.

Vater muss bis 2021 Handys kontrollieren
Dieser muss nun bei der älteren Tochter bis zum Tag vor ihrem 18. Geburtstag - also noch zwei Jahre - sicherstellen, dass sie WhatsApp nicht nutzt. Bei der jüngeren Tochter muss der Vater bis zum Tag vor ihrem 16. Geburtstag im Jahr 2021 das Handy kontrollieren.

Es dürften nicht nur für die Töchter harte Jahre werden, sondern auch für den Vater. Für die Töchter, weil sie durch das Urteil des wohl wichtigsten Kommunikationsmittels ihrer Altersgruppe beraubt werden, für den Vater, weil die Töchter durchaus versuchen könnten, das WhatsApp-Verbot zu umgehen.

Welche Folgen die ganze Angelegenheit für den eigentlichen Täter, also den Schulfreund des Vaters, der die Tochter belästigt haben soll, haben wird, steht indes noch nicht fest. Die Vorwürfe gegen ihn werden in einem anderen Verfahren aufgearbeitet.

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