Schnelle Löschung

Deutschland macht kurzen Prozess mit Hasspostings

Web
15.12.2015 14:28

Hassbotschaften und Gewaltaufrufe im Internet sollen künftig auf mögliche Verstöße gegen deutsches Recht geprüft und binnen 24 Stunden gelöscht werden. Das kündigte der deutsche Justizminister Heiko Maas am Dienstag bei der Vorstellung von Ergebnissen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Internetunternehmen wie Facebook und Google an.

Das Justizministerium in Berlin und die beteiligten Unternehmen hätten sich darauf verständigt, deutschsprachige Mitarbeiter entsprechend juristisch zu schulen und Inhalte mit Hasskriminalität im Regelfall binnen 24 Stunden zu entfernen. Meinungsfreiheit sei gerade auch im Internet ein hohes Gut, sagte Maas. Dennoch dürfe die Justiz bei Gewaltaufrufen und Volksverhetzung im Netz "kein Auge zudrücken".

Das deutsche Recht werde daher künftig neben den eigenen Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke Grundlage bei der Prüfung und Löschung von Videos, Kommentaren oder sonstigen Inhalten maßgeblich sein, erläuterte der Justizminister. Daten verdächtiger Internetnutzer würden gegebenenfalls an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, was schon in der Vergangenheit zu mehrjährigen Haftstrafen geführt habe, so Maas.

Meldung soll für Nutzer erleichtert werden
Vertreter von Facebook und Google sagten zu, die Möglichkeiten für Nutzer zur Meldung gefährlicher Inhalte zu verbessern. Diese sollten dann nach einer Prüfung im Normalfall binnen eines Tages von den Seiten verschwinden. Die Unternehmen räumten ein, dass eine umfassende Kontrolle aufgrund der starken Zunahme eindeutiger Hassbotschaften schwierig sei. Zugleich weigerten sie sich aber, konkrete Angaben zur dafür vorgesehenen Mitarbeiterzahl zu machen. Mitarbeiter seien "ausreichend vorhanden" und würden im Bedarfsfall kurzfristig aufgestockt, sagte Richard Allan, Leiter für Politikbeziehungen bei Facebook.

Das soziale Netzwerk betonte, jedem Hinweis von Nutzern auf eine Verletzung der Facebook-Nutzungsbestimmung umgehend nachgehen zu wollen. Auch entferne man von den Strafverfolgungsbehörden beanstandete Botschaften umgehend. Eine Sonderregelung gibt es dabei für Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz - eine kleine Zahl an Postings, die zwar keine Hetze darstellten, aber in denen etwa auf pseudowissenschaftliche Art der Holocaust geleugnet werde, würden in Deutschland und Österreich blockiert, hieß es. In den USA etwa könne man sie hingegen weiterhin abrufen.

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