Demnach halten neun von zehn Internetnutzern (90 Prozent) die Erklärungen von Online-Diensten zum Datenschutz für unverständlich. Fast genauso viele (86 Prozent) finden diese zu lang. Gut die Hälfte (56 Prozent) sagt, dass sie aus ihrer Sicht überflüssige Informationen enthalten. Diese Einschätzungen ziehen sich durch alle Altersgruppen.
"Die meisten Nutzer von Online-Diensten sind mit den langen und unverständlichen Datenschutzerklärungen überfordert", sagt Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Vertrauen und Sicherheit. "Allerdings sind die Anbieter daran allenfalls zum Teil schuld. Grund für die Art und den Umfang der Texte sind vor allem rechtliche Vorgaben."
Forderung nach kürzeren Datenschutzerklärungen
In Zukunft müsse es Ziel der Gesetzgebung sein, übersichtliche und knappe Datenschutzerklärungen zu ermöglichen. So sollten keine ausufernden Vorgaben zur Menge und Form der anzuzeigenden Informationen gemacht und berücksichtigt werden, dass viele Inhalte heute auf kleineren Bildschirmen von Smartphones gelesen werden.
Das versteckt sich in den AGB wirklich
Aktuell wird auf EU-Ebene mit der Datenschutzverordnung ein neuer Ordnungsrahmen für das Datenschutzrecht in Europa entworfen. Bis zu dessen Fertigstellung lohnt ein Blick auf die Website "Terms of Service; Didn't Read", die Nutzer darüber aufklärt, was ihnen im Kleingedruckten alles untergejubelt wird.
Hunderte Menschen durchsuchen dafür die AGB bekannter Online-Unternehmen, fassen sie zusammen und stellen die Pro- und Kontra- Punkte kurz und prägnant online. Anschließend gibt es Noten vom sehr guten A bis zum sehr schlechten E.
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