Mit der EU-Richtlinie soll der bestehende Datenaustausch auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt werden, nachdem der EU-Gerichtshof eine Neuregelung verlangt hatte. Die EU-Richter hatten der Europäischen Union bis Mai Zeit gegeben, das Gesetz zu reparieren. Konkret können damit die Polizeibehörden der EU-Staaten Auskünfte über die Fahrzeugbesitzer in anderen EU-Staaten bei einer Reihe von schweren Verkehrsdelikten beantragen.
Konkret geht es dabei um Geschwindigkeitsübertretung, Fahren ohne Sicherheitsgurt, Überfahren einer roten Ampel, Trunkenheit oder Drogeneinfluss am Steuer, Fahren ohne Helm, Handy-Telefonieren am Steuer und die unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens.
Der FPÖ-Europaabgeordnete Georg Mayer sagte, die Freiheitlichen hätten gegen die Richtlinie gestimmt. Hintergrund dafür seien Bedenken, dass viele osteuropäische Staaten, die Daten nicht herausgeben würden. Somit würden nur Autofahrer aus Ländern wie Deutschland, Österreich und Frankreich zur Kasse gebeten. EU-Kommission Violeta Bulc versicherte hingegen, die Regelung gelte in jedem Fall für alle EU-Staaten.
Die ÖVP-Europaabgeordnete Claudia Schmidt unterstützte die EU-Richtlinie, forderte aber verbesserte Einspruchsmöglichkeiten für die Verkehrsteilnehmer, wenn ihnen ein Strafgeldbescheid aus einem anderen EU-Land zugestellt wird. "Der Rechtsschutz in diesem Bereich muss genauso grenzüberschreitend sein", so Schmidt. "Wenn manche Mitgliedsstaaten gezielt andere EU-Bürger zur Kassa bitten, muss man den Bürger aktiv davor schützen", sagte Schmidt.
Bulc feierte die Entscheidung gar als Schritt zu mehr Sicherheit auf den Straßen: "Die heutige Abstimmung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer strengeren Durchsetzung der Verkehrsregeln in der EU. Eine grenzüberschreitende Durchsetzung von Verkehrsregeln könne bis zu 400 Menschenleben im Jahr in der EU retten.
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