Der Konflikt um die Durchfahrtssperre zwischen Schattendorf und Agendorf (Ungarn) ist um eine Facette reicher. Der Verfassungsgerichtshof erklärt die „Flaniermeile“ als gesetzwidrig.
Alle bisherigen Versuche, die Durchfahrtssperre in Schattendorf juristisch zu Fall zu bringen, schlugen fehl. Doch nun teilte der Verfassungsgerichtshof mit, die eigens errichtete Fußgängerzone am Grenzübergang zu Ungarn, die nur mit Ausnahmegenehmigung befahrbar ist, gilt als gesetzwidrig. Die Verordnung der Gemeinde ist daher aufgehoben. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fuzo seien nicht ausreichend geprüft worden, lautet die Begründung: „Die Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.“ Sobald die Bekanntgabe erfolgt ist, tritt das Urteil in Kraft.
Gemeinde will formale Details rasch abklären
Positiv reagiert Bürgermeister Thomas Hoffmann (SPÖ) auf die Entscheidung. Er sieht darin einen klaren Arbeitsauftrag: „Die ,Bedienungsanleitung’ des Verfassungsgerichtshofs zeigt präzise auf, welche formalen Details noch zu berücksichtigen sind, um das Ziel einer dauerhaft sicheren Fußgängerzone auf ein unerschütterliches juristisches Fundament zu stellen.“ Nachzuholen sind genaue Erhebungen zu jenem Personenkreis, der von der Fuzo profitiert.
Dazu zählt etwa die Anhörung der gesetzlichen Interessenvertretungen betroffener Berufsgruppen wie das Personal im nahen Pflegestützpunkt. „Erfreulicherweise hat der Verfassungsgerichtshof klargestellt, dass eine Fußgängerzone an diesem Standort grundsätzlich zulässig ist. Offensichtlich liege auch kein europarechtliches Problem vor.
Nur aus zwei formalen Gründen ist die Verordnung aufgehoben. Diese beiden Punkte wird der Gemeinderat korrigieren und eine neue Verordnung erlassen“, erklärt Johannes Zink, Anwalt der Gemeinde. „Die Hausaufgaben werden erledigt“, betont der Bürgermeister.
„Die Sicherheit der Bürger muss Vorrang haben“
Hoffmann verweist darauf, dass die Fuzo zur nachhaltigen Erhöhung der Verkehrssicherheit vor allem im Umfeld von Kirche, Friedhof und Pflegestützpunkt beitrage. Ursprung des Grenzkonfliktes ist eine Klage der ungarischen Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal, die 2023 von der Gemeinde 27 Cent eingefordert hatte, weil auf der Fahrt zu einem Termin ein Umweg in Kauf genommen werden musste.
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