Sex mit 15-Jähriger

Drama in den USA: Wiener seit 30 Monaten in Haft

Wien
29.10.2026 14:29
Porträt von krone.at
Von krone.at

Dem mittlerweile 26-jährigen Wiener Marc D. werden Sex mit einer Minderjährigen sowie Entführung vorgeworfen. Er sitzt seit nunmehr 915 Tagen im US-Staat Florida in Haft. Der Prozess war ursprünglich für heuer geplant, dürfte sich aber weiter verzögern. Eine Entlassung ist nicht in Sicht.

Der Österreicher will wohl seine Verteidigerin wechseln. Am Donnerstagvormittag (Ortszeit) soll er darum eine Anhörung vor einem Richter absolvieren. „Es gibt offene Fragen zur Rechtsvertretung für ihn“, so ein Sprecher des Außenministeriums. Dass der Prozess noch heuer stattfindet, ist jedoch fraglich. Ursprünglich hätte die Hauptverhandlung in dem Fall bereits im August stattfinden sollen.

Wäre nach österreichischem Recht längst auf freiem Fuß
Nach österreichischer Rechtslage wäre der junge Wiener längst auf freiem Fuß. Hierzulande ist die Dauer der U-Haft für Verbrechen, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bedroht sind, nämlich mit zwei Jahren begrenzt (§ 178 Absatz 1 Ziffer 2 StPO). Beginnt innerhalb von zwei Jahren ab Verhängung der U-Haft aus welchen Gründen auch immer nicht die Hauptverhandlung, ist der Betroffene bzw. Angeklagte zwingend auf freien Fuß zu setzen. Der junge Wiener wurde am 28. April 2024 in Florida fest- und in weiterer Folge in U-Haft genommen.

Grundsätzlich sieht das heimische Haftrecht vor, dass eine U-Haft nur in Ausnahmefällen mehr als sechs Monate aufrechterhalten werden darf. Dafür sind „besondere Schwierigkeiten“ oder der „besondere Umfang der Ermittlungen“ im Hinblick auf den angenommenen Haftgrund erforderlich.

Das erste Treffen mit der 15-Jährigen fand am Cocoa Beach in Florida statt.
Das erste Treffen mit der 15-Jährigen fand am Cocoa Beach in Florida statt.(Bild: Joshua - stock.adobe.com)

Übernahme des Verfahrens durch Österreich de facto ausgeschlossen
Weshalb die Ermittlungen und die Vorbereitungen auf die Hauptverhandlung für den Wiener in Florida so lange dauern, ist unklar. Besonders kompliziert scheint der Sachverhalt, der dem 26-Jährigen vorgeworfen wird, jedenfalls für Außenstehende nicht zu sein. Eine Übernahme des laufenden Verfahrens durch die österreichische Justiz – was dem Wiener mit Sicherheit entgegenkäme – ist nahezu ausgeschlossen.

Zwar begründet das österreichische Strafrecht über das sogenannte Territorialitäts- und Personalitätsprinzip unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene Strafgewalt für Taten von österreichischen Staatsbürgern im Ausland. Allerdings greift das nur, wenn der ausländische Staat auf die Verfolgung verzichtet oder die Person sich in Österreich aufhält und nicht ausgeliefert werden darf.

Strafvollstreckung in Österreich unsicher
Den österreichischen Behörden bleibe bei dem Fall „lediglich der konsularische Schutz“, teilte dazu das Justizministerium mit. Dazu gehören etwa die Überprüfung der Haftbedingungen und die Unterstützung bei der Suche nach einer Rechtsvertretung. Auch eine Strafvollstreckung in Österreich ist nicht gesichert – für diese gelten strenge Bedingungen und es bräuchte die ausdrückliche Zustimmung beider Staaten.

26-Jähriger lernte Mädchen online kennen
Dem in mehreren Punkten angeklagten Österreicher wird Missbrauch bzw. Vergewaltigung einer unter 16-Jährigen sowie die Entführung bzw. die Beeinträchtigung des Sorgerechts einer Minderjährigen vorgeworfen. Der Mann hatte das Mädchen beim Online-Computerspielen kennengelernt, sich offenbar verliebt und entschlossen, die Jugendliche in Florida zu besuchen, nachdem die beiden mehrere Monate gechattet hatten. Nachdem er sich mit der damals 15-Jährigen dort getroffen und in einem Hotel die Nacht verbracht hatte, war er festgenommen worden.

Wiener drohen bis zu 30 Jahre Haft
Er sprach von einvernehmlichem Sex, wobei sich die Jugendliche ihm gegenüber als 19-Jährige ausgegeben habe. Der 26-Jährige wurde daraufhin ins Brevard County Jail in Cocoa Beach eingeliefert, vor einiger Zeit jedoch ins Orange County Jail überstellt. Die Delikte, die ihm von den US-Behörden vorgeworfen werden, würden nach österreichischem Strafrecht womöglich anders qualifiziert werden. Die US-Strafverfolgungsbehörden gehen allerdings von mehreren vollendeten Verbrechen aus. Nach dortigem Recht drohen bei einer Verurteilung bis zu 30 Jahre Haft.

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