Nachspiel in Feldkirch

Bootsdrama: Zeuge wegen Falschaussage vor Gericht

Gericht
29.10.2026 19:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Nach der tödlichen Kollision zweier Boote vor einem Jahr auf dem Bodensee gerät nun ein damaliger Mitfahrer ins Visier der Justiz. Seine Schilderung des Unglücks soll nicht der Wahrheit entsprochen haben. Am Freitag muss er sich am Landesgericht Feldkirch wegen falscher Beweisaussage und Begünstigung verantworten.

Er hätte eigentlich Licht ins Dunkel des tödlichen Bootsunglücks bringen sollen, jetzt muss sich der damalige Zeuge selbst vor Gericht verantworten. Am Freitag steht der Mitfahrer wegen des Vorwurfs der falschen Beweisaussage und versuchten Begünstigung vor dem Landesgericht Feldkirch. Im ersten Prozess im April hatte der Mann erklärt, neben dem Bootsführer gesessen und sich mit ihm unterhalten zu haben. Blickkontakt hätte es aber nur gelegentlich gegeben, man habe den See immer im Auge behalten.

Kehrtwende vor dem Geschworenengericht
Die Richterin erklärte sich im ersten Prozess wegen des Verdachts auf ein vorsätzliches Delikt für unzuständig. Ihre Argumentation: Wenn der Bootsführer den See immer im Blick gehabt habe, müsse er absichtlich in die Segeljacht gefahren sein, schließlich sei diese nicht zu übersehen gewesen.

Im August landete der Fall schließlich vor einem Geschworenengericht. Dort räumte der 26-jährige Bootsführer plötzlich ein, sehr wohl abgelenkt gewesen zu sein. Er habe mit seinem Handy Fotos gemacht und verschickt. Zudem hätte er versucht, einen Liegeplatz in Konstanz zu buchen, nebenbei habe er sich mit Freunden unterhalten und ihnen zugeprostet. Auch im Moment der Kollision habe er den See vor sich nicht im Blick gehabt.

Falschaussage auf Anwalt geschoben
Seine ursprünglich anderslautenden Angaben erklärte er mit dem Rat seines damaligen Verteidigers. Diesem zu vertrauen, sei rückblickend ein Fehler gewesen. Bei dem Unfall im Oktober 2025 starb eine deutsche Seglerin, ihr Ehemann wurde schwer verletzt. Der Bootsführer erhielt zwölf Monate teilbedingte Haft wegen grob fahrlässiger Tötung, aufgrund seiner veränderten Aussage wurde der Mordvorwurf fallen gelassen.

Die Kehrtwende des Bootsführers im Geschworenenprozess könnte den nun angeklagten Zeugen ordentlich in die Bredouille bringen: Ihm drohen bei einem Schuldspruch bis zu drei Jahre Haft.

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