Wirbel um Grenzstreit

Das falsche Spiel mit dem Verfassungsgericht

Burgenland
17.01.2025 06:00

Ungarns Politiker, Juristen und Medien haben mitunter eine andere Sicht der Dinge. Im Zwist um die Durchfahrtssperre in Schattendorf wird jenseits der Grenze bereits triumphiert.

Immer skurrilere Blüten treibt die Debatte um die von der Gemeinde Schattendorf errichteten Poller und eine eigens verordnete Fußgängerzone an der Grenze. Ein falsches Bild liefern Medien im östlichen Nachbarland. „Nach Ansicht des burgenländischen Gerichts hätte die Grenze zwischen Ágfalva und Somfalva nicht für ungarische Pendler geschlossen werden dürfen. Jetzt ist der österreichische Verfassungsgerichtshof aufgefordert, die Schattendorf-Verordnung aufzuheben“, wird behauptet. „Das Verwaltungsgericht hält die Umleitung für rechtswidrig“, ist in einem Nachrichtendienst nachzulesen.

Berufung abgewiesen
„Alles nicht wahr“, heißt es aus Österreich. Bislang sah die Justiz kein Vergehen in der Vorgangsweise der Gemeinde. Eine ungarische Anwaltskanzlei hatte, wie berichtet, um eine Ausnahmegenehmigung zur Befahrung der Fußgängerzone angesucht – und ist abgeblitzt. Die Berufung wurde von höherer Stelle als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid bestätigt.

Zone liegt im Gemeindegebiet
In der Begründung wird unter anderem angemerkt, dass die verordnete Fußgängerzone vollständig im Gemeindegebiet liegt, und zwar „in einem hochsensiblen Verkehrsbereich mit Pflegestützpunkt, Seniorenwohnresidenz, Friedhof, Kirche, Kindergarten, Warmbad, Zubau für die Kinderkrippe, Volksschule und Mittelschule“, wie angemerkt wird.

Wegen Raserei Richtung Grenzübergang seien schon schwere Unfälle passiert, ist in einem Schreiben des Landesverwaltungsgerichts an den Verfassungsgerichtshof in Wien nachzulesen. Die gemäß § 94d Z. 8 StVO errichtete Fußgängerzone sei nur für ein Gebiet in Schattendorf wirksam, demnach sei die Gemeinde für diese Verordnung zuständig, wird weiter ausgeführt.

Gegen Pendler-Transitstrecke
Bürgermeister Thomas Hoffmann sieht sich in den Ausführungen des österreichischen Gerichts jedenfalls bestätigt. Er spricht sich strikt gegen eine Pendler-Transitstrecke aus. Gegen einen „normalen“ Grenzverkehr zwischen Schattendorf und Agendorf hat er nichts einzuwenden: „In Gedanken an ein zusammenwachsendes Europa wollen wir eine gute Nachbarschaft pflegen. Freie Durchfahrt soll jenen zustehen, die etwa ein erhebliches wirtschaftliches Interesse oder familiäre Gründe haben.“

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