Der Vorarlberger Landesparteien-Transparenzsenat hat alle fünf im Landtag vertretenen Parteien wegen Regelverstößen im Wahlkampf 2024 zu Strafzahlungen verdonnert. Am härtesten trifft es die Grünen und die FPÖ, während die SPÖ und die Neos mit einer vergleichsweise geringen Pönale davonkommen.
Ein Prüfbericht des Vorarlberger Landesrechnungshofs zieht spürbare finanzielle Konsequenzen für alle fünf Landtagsparteien nach sich. Bereits im November 2025 hatten die Mitglieder des Landesparteien-Transparentsenat (LPTS) die Geschäftsführer zu Strafzahlungen verdonnert, weil gemäß der Rechnungshofprüfung zu den Parteifinanzen nicht alles korrekt über die Bühne gegangen war. Anschließend hatten Rechnungshofdirektorin Brigitte Eggler-Bargehr und ihr Team die Wahlwerbekosten für die Landtagswahl 2024 genau unter die Lupe genommen und im Jänner 2026 insgesamt 27 Hinweise auf Verstöße an den Landesparteien-Transparentsenat übermittelt, welcher nun über das Strafmaß entschieden hat.
Die Grünen müssen am meisten zahlen
Am tiefsten müssen die Grünen in die Tasche greifen, auf die eine Strafzahlung von 23.500 Euro zukommt. Davon sind allein 20.000 Euro zu berappen, weil die Grünen vier Wochen vor der Frist mit der Wahlkampfwerbung begonnen hatte. Konkret geht es laut Landesgeschäftsführer Markus Köberele um zwei Inserate in Regionalzeitungen sowie die Vorstellung der eigenen Kandidaten auf Facebook und Instagram.
„Im Vorfeld der Landtagswahl gibt es bei den Grünen Listenwahlen, diese haben wir via Social Media präsentiert, da an diesem Tag gewählt worden war. Das war natürlich vier Wochen vor den Wahlen und wurde als wahlkampfrelevant eingestuft. Das kann man so sehen. Wir werden bezahlen und es nicht wieder machen“, ergänzt Parteichef Daniel Zadra auf „Krone“-Anfrage. Unterm Strich treffe die Grünen die Strafzahlung durchaus. „Sie wird sich auf die Planungen für das Budget 2027 und darüber hinaus auswirken. Natürlich hätte ich dieses Geld lieber für andere Dinge verwendet“, meinte Köberle.
Schwere Verfehlungen auch bei der FPÖ
Was die Höhe der Strafzahlung angeht, folgen die Freiheitlichen dicht hinter den Grünen. Rund 22.000 Euro muss die FPÖ überweisen. Auch bei den Freiheitlichen wogen die Verfehlungen schwer, nachdem der Rechnungshof zuvor aufgedeckt hatte, dass 45 Standorte für Großplakate nicht korrekt aufgelistet und nennenswerte Beträge für Werbung auf Social-Media-Kanälen nicht ordnungsgemäß angeführt worden waren.
ÖVP: Gesetz noch einmal anschauen
Die ÖVP sieht sich mit einer Strafzahlung von 10.100 Euro konfrontiert. Landesgeschäftsführer Dietmar Wetz betont, dass man das Urteil akzeptiere und derzeit dabei sei, das Gesetz mit den anderen Parteien nochmals anzuschauen. „Wir haben das schärfste Parteienförderungsgesetz in ganz Österreich und wolle dieses auch keinesfalls aushöhlen, allerdings hat der Rechnungshof Vorschläge gemacht, wo man nachbessern könnte.“ Bezüglich der Strafe für die ÖVP gehe um zwei größere Brocken: Zum einen sei ein Inserat des Wirtschaftsbunds vom Landesrechnungshof als landtagswahlrelevant eingestuft worden. Und zum anderen hätten einzelne Funktionäre noch vor dem offiziellen Startschuss auf Social Media Wahlwerbung gemacht.
Aufatmen bei der SPÖ
Mit 6300 Euro kommt die SPÖ vergleichsweise glimpflich davon. Dementsprechend groß ist die Erleichterung bei Geschäftsführer Philipp Krainbucher-Tyler, der nach dem doch sehr kritischen Rechnungshofbericht mit einer höheren Summe gerechnet hatte. In einer Stellungnahme an den Rechnungshof habe man die Kritik angenommen. „Einzig strittig waren die Kosten für ein Fotoshooting für 5000 Euro. Diese Bilder haben wir nicht nur für den Landtagswahlkampf verwendet, weswegen wir diese Position auch nicht zu 100 Prozent dort sehen.“ Dennoch werden man die Strafe akzeptieren und sich – gemeinsam mit den anderen Parteien – bemühen, das Gesetz nach den Vorschlägen des Landesrechnungshofs zu adaptieren.
Am wenigsten zur Kasse gebeten werden die Neos, die 2000 Euro Pönale entrichten müssen. Geschäftsführer Simon Muchitsch hält dazu kurz und knapp fest: „Es handelt sich dabei um nachvollziehbare Fehler, die einfach passiert sind.“
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