„Ein Riesenblödsinn“

Gut gemeinte Spendenaktion ging ordentlich daneben

Vorarlberg
20.10.2026 06:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Was als Spendenaktion für ein Mädchen in Südtirol begann, endete für einen Rentner aus Vorarlberg mit einer Verurteilung am Landesgericht Feldkirch. Weil sein Ex-Schwager das Vorhaben ablehnte, bombardierte ihn der Angeklagte mit herablassenden Mails und Whatsapp-Nachrichten.

Ein Ausflug ins Legoland – mehr wünschte sich das Mädchen aus Südtirol nicht. Ein 66-jähriger Pensionist wollte ihr angeblich diesen Traum erfüllen. Doch aus seiner Spendenaktion wurde ein erbitterter Familienstreit, der den gebürtigen Vorarlberger schließlich auf die Anklagebank brachte.

Die Geschichte beginnt bei einer armen Bergbäuerin in Südtirol, Alleinerzieherin einer Tochter und eines behinderten Sohnes. Um dem Mädchen den Ausflug ins Legoland zu erfüllen, richtete der Pensionist ein Spendenkonto ein. Auch sein Ex-Schwager gehörte der WhatsApp-Gruppe an. Doch der zeigte sich aufgrund früherer Vorkommnisse skeptisch und erteilte dem vorbestraften Angeklagten eine Absage.

Was folgte, war laut Staatsanwaltschaft eine monatelange Flut an Beschimpfungen: Zwischen Juni 2025 und Jänner 2026 soll der Pensionist seinem Schwager 108 E-Mails mit sexistischen und beleidigenden Inhalten auf dessen Geschäftsaccount geschickt haben. Dazu kamen WhatsApp-Nachrichten ähnlichen Inhalts.

Psychischer Ausnahmezustand
Dabei sei sein Mandant ein „warmherziger und gutmütiger Mensch“, der sich karitativ engagiere, betonte Verteidiger Martin Trefalt bei Gericht. Damals habe sich der Pensionist allerdings in einem massiven psychischen Ausnahmezustand befunden und sich sogar selbst in eine psychiatrische Einrichtung begeben.

Vor Richter Alexander Wehinger versuchte der Angeklagte nichts schönzureden. „Ich habe einen Riesenblödsinn gemacht“, sagte er in der Verhandlung am Montag und bekannte sich schuldig. Den Worten ließ er Taten folgen: Die von Privatbeteiligtenvertreterin Ariana Etefagh geforderten 1000 Euro Schmerzensgeld übergab er noch im Gerichtssaal. Damit erübrigte sich die Einvernahme seines als Zeugen geladenen Ex-Schwagers.

Richter Alexander Wehinger sprach den Pensionisten wegen beharrlicher Verfolgung schuldig und verurteilte ihn rechtskräftig zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 6400 Euro.

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