Der Vorarlberger Landesrechnungshof hat die Einhaltung von Kosten, Plakatanzahl, Werbefristen sowie die Berichte zur Landtagswahl 2024 geprüft. Die 27 Hinweise auf Verstöße werden nun an den Landesparteien-Transparenzsenat weitergegeben.
Wie schwer es ist, das neue und besonders strenge Parteienförderungsgesetz auch punktgenau einzuhalten, zeigt einmal mehr ein Prüfbericht des Landesrechnungshofs. Deren Chefin Brigitte Eggler-Bargehr und ihre Mitstreiter haben die Wahlwerbekosten für die Landtagswahl 2024 genauer unter die Lupe genommen – und hatten, ähnlich wie bei der Prüfung der Parteifinanzen im Frühjahr 2025, auch dieses Mal einiges zu beanstanden. Insgesamt 27 Hinweise auf Verstöße werden dem Landesparteientransparenzsenat übermittelt. Dort wird dann über eine mögliche Rückzahlung von Fördergeldern entschieden.
Keiner kam ungeschoren davon
Betroffen sind alle fünf geprüften Landtagsparteien. Jeweils sechs Beanstandungen gab es bei der ÖVP, FPÖ, den Grünen und der SPÖ. Bei den NEOS waren es nur drei. Beanstandet wurden verschiedene Dinge: So waren beispielsweise Kosten nicht richtig verrechnet oder übertragen worden, die Standorte für Wahlplakate nicht vollständig angegeben oder Inserate zu früh erschienen. „Dabei hat es sich vor allem um Werbung auf Social Media gehandelt. Bei den Parteien ist man davon ausgegangen, dass diese Kanäle nicht den Beschränkungen unterliegen“, erklärte die Landesrechnungshofdirektorin.
Am meisten Geld gab die ÖVP aus
Insgesamt gaben die fünf Parteien im Herbst 2024 rund 2,36 Millionen Euro für den Landtagswahlkampf aus. Am meisten investierte die ÖVP mit 741.000 Euro. Finanziert wurde der Wahlkampf der Schwarzen unter anderem auch von den Teilorganisationen. Hier zeigte sich der Wirtschaftsbund mit 50.000 Euro besonders spendabel. Die FPÖ zahlte 650.000 Euro. 98 Prozent der Mittel wurden von der Landespartei gestemmt. Die Grünen wendeten 403.000 Euro auf. Hier kamen 97 Prozent der Mittel von der Landespartei. Bei den 298.000 Euro, die die NEOS investierten, finanzierte 14 Prozent die Bundespartei. Am wenigsten gab die SPÖ aus. Die Summe von 272.000 Euro floss zu 100 Prozent aus der Kasse der Landespartei. „Damit lagen alle Parteien unter der erlaubten Obergrenze von 775.000 Euro“, resümierte Eggler-Bargehr.
Alle Parteien sind angehalten, künftig noch mehr Augenmerk auf Qualität und Vollständigkeit ihrer Wahlwerbungsberichte zu richten.
Landesrechnungshofdirektorin Brigitte Eggler-Bargehr
Aufwändige Prüfung
Zufrieden mit der Aufstellung war sie allerdings nicht: In Summe waren 39.300 Euro nicht ausgewiesen. Den größten Anteil daran hatte die FPÖ mit 11.600 Euro. Hier ging es vor allem darum, dass Werbung auf Social-Media-Kanälen nicht angeführt war. Am meisten Probleme hatten die Rechnungshofmitarbeiter damit, die Plakatstandorte zu prüfen. „Der Aufwand ist unverhältnismäßig hoch, deshalb haben wir Verbesserungsvorschläge eingebracht“, ergänzte Eggler-Bargehr. Dass bei der FPÖ 45 Standorte für Großplakate nicht angegeben worden waren, ist den wachsamen Augen der Prüfer aber keinesfalls entgangen.
Mahnung zu mehr Genauigkeit
Was die zeitliche Begrenzung von Wahlwerbung betraf, wurden 30 Anzeigen vor dem gesetzlich zulässigen Zeitraum von drei Wochen geschalten. Hier waren die Neos die Einzigen, die sich an die Spielregeln gehalten hatten. Doch auch für die Pinken galten die mahnenden Schlussworte der Rechnungshofchefin, die befand: „Alle Parteien sind angehalten, künftig noch mehr Augenmerk auf Qualität und Vollständigkeit ihrer Wahlwerbungsberichte zu richten.“
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