Während in der Justiz Richter und Staatsanwälte für eine Personalaufstockung protestieren und die Gerichte weitgehend stillstehen, grätscht ihnen eine Haftverhandlung rein, die alle Blicke auf sich zieht. René Benko hat in Innsbruck eine Fußfessel beantragt. Und war damit erfolgreich, wie Verteidiger Norbert Wess mitteilte.
9 Uhr in Saal 125 im Landesgericht Innsbruck. Immobilien-Jongleur Benko legt jenem Einzelrichter, der ihn vor wenigen Wochen zu 30 Monaten Haft verurteilt hatte, dar, warum er drei Wochen vor seinem nächsten Prozess in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln möchte. Eine 60 Quadratmeter große Wohnung habe er bereits angemietet, dort wolle er sich auf seinen bevorstehenden Strafprozess in den Causen Haselsteiner und Jagdgewehr vorbereiten.
Gericht sieht keine Fluchtgefahr
Die Hoffnung des 49-Jährigen, nach 20 Monaten in U-Haft bzw. Strafhaft in der Wiener Josefstadt und im Innsbrucker Ziegelstadel wieder ein kleines Stück Freiheit zurückzugewinnen, war groß. Und sie sollte sich bewahrheiten. Obwohl ein 110-seitiger OLG-Beschluss von Februar, wonach Tatbegehungsgefahr vorliege, dagegen spricht. Ebenso wie das Faktum, das in Österreich von 1863 Untersuchungshäftlingen, gerade einmal eine Person eine Fußfessel trägt. Fluchtgefahr hatte schon das Gericht in Wien, wo bisher die Haftverhandlungen stattfanden, nicht angenommen, Verdunkelungsgefahr fällt nach einer gewissen Zeit in Untersuchungshaft weg.
Nach der 20 Minuten kurzen Prüfung stand fest: Der 49-jährige Milliarden-Pleitier darf die Justizanstalt Ziegelstadl, wo er als Vorzeige-Insasse galt, tatsächlich verlassen. Er bekommt in den nächsten Tagen eine Fußfessel angelegt und wird in seine privaten vier Wände umziehen. Und im Alltag jetzt wieder einige Freiheiten genießen. Auf die Frage, wann der Signa-Gründer das Gefängnis verlassen werde, antwortete Wess: „Das kann jetzt schnell gehen.“ – „Noch heute?“ – „Das glaube ich nicht, aber vermutlich noch diese Woche.“
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