U-Haft mit Fußfessel?

Benko: 60-qm-Mietwohnung soll schon bereitstehen

Gericht
13.10.2026 16:59

Mitten in der Justiz-Protestwoche könnte schon am Mittwoch im Landesgericht Innsbruck die brisante Entscheidung fallen. Immo-Pleitier René Benko hat beim Richter eine Fußfessel beantragt – krone.at berichtete. Der Tiroler soll sich auf die Verhandlung gut vorbereitet haben. 

Um 9 Uhr wird der Tiroler im Landesgericht Innsbruck dem Einzelrichter vorgeführt. Der verurteilte Signa-Gründer muss diesem dann in einer nicht öffentlichen Verhandlung darlegen, warum er in U-Haft in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln will.

Eine Wohnung wäre bereits angemietet
Eine 60 Quadratmeter große Wohnung soll „Krone“-Informationen zufolge bereits angemietet und auch von den Behörden vermessen worden sein, um den Radius, in dem sich René Benko dort bewegen dürfte, zu definieren. Einer Arbeit müsste der 49-Jährige, sollte er tatsächlich eine Fußfessel bekommen, nicht nachgehen. Hier gelten andere Regelungen als in der Strafhaft – die René Benko bereits verbüßt hat.

Nächster Prozess steigt bereits Anfang November
Vor wenigen Wochen ist er bekanntlich in Innsbruck wegen betrügerischer Krida rechtskräftig zu 30 Monaten Haft verurteilt worden. Von jenem Richter, der heute über die Fußfessel-U-Haft entscheiden wird.

Kurz nach der Verurteilung stimmte das Gericht der 2/3-Strafe zu, Benko wechselte von der Strafhaft zurück in die Untersuchungshaft. Die WKStA ermittelt gegen den Signa-Gründer in mehr als einem Dutzend Verfahrenssträngen. Anfang November steht ihm der nächste Prozess wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida bevor. Diesmal geht es um das Faktum Haselsteiner und um ein Jagdgewehr.

Sollte René Benko den Häfen tatsächlich verlassen dürfen, handelt es sich weder um gelindere Mittel noch um eine vorzeitige Entlassung. Vielmehr würde er die U-Haft nicht mehr im Gefängnis, sondern mit Fußfessel fortsetzen – in seiner privaten Umgebung und unter strengen Auflagen.

Einkäufe und Spaziergänge?
Allerdings hätte der Tiroler dann auch Freiheiten. Er dürfte etwa zu seinem Anwalt fahren, um Akten zu studieren, und vermutlich auch einkaufen und spazieren gehen. Die WKStA hat eine sechsseitige Stellungnahme abgegeben. Offiziell heißt es nur: „Wir haben uns gegen eine Fußfessel ausgesprochen und unsere Gründe mit Verweis auf die Rechtsprechung dargelegt.“ Insider betonen, dass eine Vorbereitung auf eine Haftverhandlung kein Grund wäre, eine Fußfessel zu gewähren.

OLG: „Deutlich verwurzelt in Wirtschaftskriminalität“
Bereits im Februar hatte ein Dreiersenat des OLG Wien die U-Haft geprüft. Das für Benko vernichtende Ergebnis aus dem 110-seitigen Beschluss: Er sei eine „deutlich in der Wirtschaftskriminalität verwurzelte Persönlichkeit.“

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