Teils mit viel Tamtam und schönen Bildern werden aktuell die Kalender fürs nächste Jahr präsentiert – doch es gibt einen fahlen Beigeschmack: 2027 schägt der „Feiertags-Grinch“ besonders hart zu.
Druckfrisch liegen sie bereits landauf, landab in den Wohnzimmern. So schön und aufwendig sie auch gestaltet sind, ein kritischer Blick auf die Monatsblätter drückt ordentlich die Stimmung. Denn gleich vier der 13 gesetzlichen Feiertage fallen im kommenden Jahr auf ein Wochenende – mit dem Negativ-Höhepunkt 25. und 26. Dezember. Auch der 1. Mai (Samstag) sowie der 15. August (Sonntag) schlagen uns heuer die Fenstertage vor der Nase zu.
Zumindest der Nationalfeiertag fällt 2027 auf einen Dienstag und bildet damit den Auftakt der Herbstferien, die ihren Abschluss mit Allerheiligen die Woche darauf finden.
Positiv verläuft hingegen der Jahresanfang: Neujahr fällt auf einen Freitag, die Heiligen drei Könige dementsprechend auf einen Mittwoch. Hier lässt sich jedenfalls eine ausgezeichnete Freizeit-Brücke errichten.
Der Osterhase kommt heuer besonders früh
Ein Blick aufs Kalenderblatt März wird die Skigebiete jubeln lassen. Denn das Osterfest fällt heuer besonders früh und geht am verlängerten Wochenende 27., 28. und 29. März über die Bühne. Davor finden österreichweit einheitlich die Osterferien statt – gut möglich also, dass auf den Pisten dann noch Schnee liegt.
Warum Ostern jedes Jahr auf ein anderes Datum fällt, ist übriges durch den Mond zu erklären: Das Osterfest wird am ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond im Frühling gefeiert. Der Frühlingsbeginn wird dabei mit dem 21. März angesetzt.
Dadurch kann der Ostersonntag frühestens am 22. März und spätestens am 25. April liegen. Der Termin schwankt also jedes Jahr und wird nach einer festen kirchlichen Berechnungsmethode bestimmt.
Christi Himmelfahrt, der Pfingstmontag und Fronleichnam sind 40, 50 bzw. 60 Tage nach dem Osterfest ohnehin Feiertag-Fixstarter.
Für Wirbel sorgt das Thema in der Schweiz. Dort berichtete eine Frau namens „Chloe“ online, dass sie über Weihnachten freinehmen wollte. Doch ihre Bürochefin habe ihr klargemacht, dass Eltern bei der Vergabe begehrter Ferientage Vorrang hätten. „Das ist nicht fair“, zeigt sich die Frau jetzt verärgert.
Und wie sieht es in Österreich aus? Einen gesetzlichen Vorrang für Eltern gibt es nicht. Laut Urlaubsgesetz müssen sich Arbeitgeber und -nehmer über den Zeitpunkt einigen. Dabei sind sowohl Erfordernisse des Betriebs als auch Erholungsmöglichkeiten des Beschäftigten zu berücksichtigen.
Familie spielt bei dieser Abwägung aber sehr wohl eine Rolle. Der Oberste Gerichtshof hält fest, dass familiäre Gründe zu berücksichtigen sind. Wer schulpflichtige Kinder hat und auf Ferienzeiten angewiesen ist, hätte demnach die besseren Karten. Automatisch zurückstecken müssen Kinderlose aber nicht – eine fixe Regel „Eltern zuerst“ gibt es nicht.
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