Genau neben dem Kopf einer schlafenden 19-Jährigen detonierte ein illegaler Blitzknallkörper. Vor Gericht sitzen in Wiener Neustadt (NÖ) vier junge Männer – der Erstangeklagte spricht von einem „Denkzettel“. Der laut Staatsanwaltschaft auch tödlich hätte ausgehen können. Die Geschworenen entscheiden sich aber gegen einen Mordversuch.
Das hätte auch ganz anders ausgehen können! Am 8. Jänner dieses Jahres warf er zusammen mit einem Freund zwei illegale Feuerwerkskörper aus Tschechien in die Wohnung einer 19-Jährigen in Perchtoldsdorf(NÖ) – ein Blitzknallkörper detonierte in ihrem Schlafzimmer. Wo die junge Frau in ihrem Bett lag ...
„Denkzettel im Rausch“
Vorangegangen war der Böller-Attacke ein Streit aus Eifersucht und verletztem Ego. Der erstangeklagte 20-Jährige und das Opfer waren jahrelang sehr eng befreundet. „Im Rausch bin ich dann auf die Idee gekommen, ihr einen Denkzettel zu verpassen“, meint der junge Niederösterreicher am ersten Prozesstag im September im Landesgericht Wiener Neustadt.
Tinnitus als Dauerfolge
Damals beteuerte er und ein 22-jähriger Bekannter auch nicht gewusst zu haben, dass überhaupt jemand zu Hause ist. Sie hätten angenommen, dass die ehemalige beste Freundin des erstangeklagten Niederösterreicher in Salzburg auf Urlaub sei. So war es aber nicht. Der Böller explodierte neben dem Kopf der 19-Jährigen – sie erlitt einen Tinnitus.
Ein versuchter Mord. So klagt es zumindest die Staatsanwaltschaft an. Denn zwei Gutachter sagen, dass eine solche Böller-Explosion sehr wohl tödlich hätte enden können. Das haben auch schon Sprengkörperunfälle in der Vergangenheit bewiesen. Wie beispielsweise in Ternitz 2022, als zwei Jugendliche bei einer solchen Explosion ums Leben kamen.
Die Geschworenen entscheiden am Urteilstag aber letztlich anders: Kein Mordversuch! Sie orten „nur“ eine fahrlässige Körperverletzung. Der 20-Jährige wird zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Der ältere und vorbestrafte Zweitangeklagte fasst 20 Monate teilbedingt, davon sechs in Haft aus. Zwei weitere junge Männer werden vom Beitrag freigesprochen. Verteidiger Peter Philipp sagte schon zu Prozessbeginn: „Die haben ja mit der ganzen Geschichte überhaupt nichts zu tun.“ Nicht rechtskräftig!
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