Und wieder einmal beginnt der Tag für den früheren ORF-Generaldirektor Roland Weißmann im Arbeits- und Sozialgericht in Wien-Alsergrund. In mehreren Strängen kämpft der 58-Jährige gegen seinen früheren Arbeitgeber. Es geht um hohe finanzielle Forderungen und Haftungsfragen. Der Unterschied zu früheren Verhandlungstagen: Weißmann wirkt gelöst und kämpferisch.
Selbstbewusster als an den letzten Verhandlungstagen betrat der frühere ORF-Generaldirektor Roland Weißmann am Mittwoch um 10 Uhr Saal 25 im Arbeits- und Sozialgericht. Zahlreiche Medienvertreter sind diesmal gekommen. Der Grund dafür? Die neuen Entwicklungen in der brisanten Affäre rund um Weißmanns Kündigung Mitte April 2026 – nachdem Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen ihn aufgekommen sind.
Es ist nicht zu erkennen, dass die Frau eingeschüchtert wirkt.
Die StA in ihrem Zwischenbericht
Wie die „Krone“ berichtete, wird gegen jene ORF-Mitarbeiterin, die ihm dies vorwarf, wegen schwerer Erpressung ermittelt. Die von der StA Wien ausgewerteten Chatverlauf auf den beschlagnahmten Mobiltelefonen zeichnen allerdings ein anderes Bild der Beziehung, als zuvor von der Frau behauptet. Der Kontakt sei wechselseitig von beiden Seiten gesucht haben. „Es ist nicht zu erkennen, dass die Frau eingeschüchtert wirkt“, heißt es in dem nun veröffentlichen Zwischenbericht.
Streitpunkt Presseaussendung
„Die Vorwürfe blieben vom ORF ungeprüft und im Nachhinein betrachtet auch falsch“, sagt Weißmann im Gericht. Dieses Mal geht es um eine Feststellungsklage (30.000 Euro) wegen Haftung für künftige Schäden aus der Presseaussendung des ORF vom 9. März nach dem Rücktritt Weißmanns als Generaldirektor.
„Der Rücktritt erfolgte in der Annahme, dass eine Veröffentlichung der ungeprüften und existenzgefährdenden Vorwürfe verhindert werden kann. Darauf hatte man sich im Vorfeld geeinigt. Die beklagte Partei hat diese Einigung gebrochen“, sagt Anwalt Oliver Scherbaum, der Weißmann vertritt. Der Ex-ORF-Boss werde sogar in der Straßenbahn auf die Chats angesprochen.
Der Rücktritt erfolgte in der Annahme, dass eine Veröffentlichung der ungeprüften und existenzgefährdenden Vorwürfe verhindert werden kann.

Anwalt Oliver Scherbaum
Bild: Isabel Abel
Es sei ausgemacht gewesen, den Grund des Rücktritts nicht zu nennen, wenn er von sich aus zurücktrete. Trotzdem war in der offiziellen Aussendung kurz darauf zu lesen: „In den vergangenen Tagen hat eine ORF-Mitarbeiterin gegenüber dem Generaldirektor Vorwürfe der sexuellen Belästigung erhoben.“ Das Gericht muss nun klären, ob die Aussendung rechtswidrig war. Aufgrund eines neuen Vorbringens wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
ORF prüft wieder
Am Küniglberg verfolgt man indes die aktuellen Entwicklungen mit Argusaugen: „Im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Mag. Roland Weißmann als ORF-Generaldirektor sind mehrere Verfahren gerichtsanhängig. Der ORF wird sich zu diesen nicht äußern, ebenso wenig wie zu den behördlichen Ermittlungen. Der ORF kann aber versichern, dass neue Informationen und Beweise einer entsprechenden rechtlichen Würdigung unterzogen werden, was derzeit geschieht.“ Offenbar gibt es also eine neue interne Prüfung ...
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