„Es handelt sich um eine Maßnahme, die sich schon im ersten Moment schlimm anhört“, räumt der Verteidiger eines Wiener Beamten ein. Der Polizist schlug beziehungsweise trat während einer Amtshandlung gegen vermeintliche Drogendealer diesen in die Magengrube – in gleich zwei Fällen. „Für mich ist die Lebensgefahr, die entsteht, wenn Drogen geschluckt werden, im Vordergrund gestanden“, meint der Polizist vor Gericht.
Der 31-Jähriger erinnert sich im Wiener Landl: „Ich bin da einfach bei der U-Bahnstation gesessen und hab‘ aufs Handy geschaut.“ Er war nach einem Besuch bei seiner Freundin am 21. Juli 2025 gerade auf dem Weg nach Hause. Als auf einmal drei Polizisten auf ihn zukamen – Personenkontrolle. „Wenn man das so nennen kann“, empört sich der Mann. „Auf einmal ist ein Beamter davon ausgegangen, dass ich ein Drogendealer bin.“
„Wir sind die Polizei. Wir dürfen alles“
Der Wiener musste all seine Taschen leeren. „Ich hab‘ mehrmals nachgefragt, ob sie das dürfen. Es hieß nur: Ja ja, wir sind die Polizei. Wir dürfen alles.“ Und dann hegten die Beamten einen folgenschweren Verdacht. Der Zeuge soll eine Drogenkugel im Mund haben und sei dabei gewesen sie zu schlucken. Die Reaktion eines Polizisten: mehrere Faustschläge in den Bauch.
Ich hab’ nach bestem Wissen und Gewissen geamtshandelt. Knie- und Fauststöße in die Magengrube sind ein einsatzkonformes Mittel.
Angeklagter Polizeibeamter
Vor Gericht beteuert der 35-jährige Familienvater: „Ich hab nach bestem Wissen und Gewissen geamtshandelt. Knie- und Fauststöße in die Magengrube sind ein einsatzkonformes Mittel.“ Er sei seit Jahren im Außendienst, besonders an Drogenhotspots im Einsatz – wie bei der U6-Linie. Da passierte auch der zweite angeklagte Vorfall im März 2025: Einem verdächtigen Drogendealer trat er mit dem Knie in den Bauch. „Der Umgang war nicht verhältnismäßig“, sagt eine Augenzeugin aus.
Lebensgefahr durch verschluckte Drogenpäckchen
Und zu diesem Schluss sei auch ein Gutachter gekommen. Zwar sei die Vorgangsweise prinzipiell richtlinienkonform, jedoch nicht das geringste Mittel, das in diesen Situationen hätte eingesetzt werden können. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizeibeamten deswegen Missbrauch der Amtsgewalt vor. Die Opfer erlitten durch die Magenschläge beziehungsweise -stöße nämlich Verletzungen. Außerdem hätte die Gefahr bestanden, dass allfällig verschluckte Suchtgiftpäckchen durch die Gewalt in den Magen aufplatzen können – das würde Lebensgefahr bedeuten.
Deswegen habe der 35-Jährige verhindern wollen, dass die Drogen überhaupt geschluckt werden. Als eine manuelle Kiefersperre bei beiden Männern nicht funktioniert hätte, habe er härtere Maßnahmen ergreifen müssen. „Für mich ist die Lebensgefahr, die entsteht, wenn Drogen geschluckt werden, im Vordergrund gestanden.“ Der angeklagte Beamte berichtet auch von anderen Fällen, in denen diese Einsatzmaßnahme angewendet wurde – ohne Konsequenzen.
Letztlich sieht der Schöffensenat nach kurzer Verhandlung keine Schädigungsabsicht. Es gibt also einen nicht rechtskräftigen Freispruch. Verteidiger Thomas Preisinger muss im Prozess jedoch auch einräumen: „Es handelt sich um eine Maßnahme, die sich im ersten Moment schon schlimm anhört.“
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