Das Familienministerium bleibt bei seiner Forderung nach einem gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt. Das „Trauerzeit“-Modell wird wegen der Bezeichnung und dem Start ab der 16. Schwangerschaftswoche abgelehnt. „Auch Schwangerschaftsverlust vor der 16. Woche ist ein Verlust“, hieß es am Montag.
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hatte am Wochenende eine „Trauerzeit“ vorgeschlagen. Bei einer Fehlgeburt ab der 16. Schwangerschaftswoche sollen sich Frauen demnach vier Wochen lang freistellen lassen können, ab der 20. acht Wochen und ab der 23. 16 Wochen. Wollen Frauen nicht, dass der Arbeitgeber von der Fehlgeburt erfährt, sollen sie sich wie bisher Krankenstand nehmen können. Die Finanzierung soll aus dem Familienlastenausgleichsfonds erfolgen.
Familienministerium will Anerkennung schwieriger Geburt
Nicht einverstanden hatte sich der Betroffenenverein „Rechte für Sternchenmamas“ gezeigt - unter anderem mit dem Begriff „Trauerzeit“. Ähnlich äußerte sich nun das Familienministerium: Man begrüße, dass sich Schumann für einen besseren Schutz von Müttern einsetzen wolle, die ein Kind verloren haben. Aber: „Die Bezeichnung berücksichtigt die körperlichen Folgen einer Geburt zu wenig. Betroffene Frauen brauchen die Anerkennung, dass sie eine schwierige Geburt durchlebt haben und sich davon erholen müssen“, hieß es auf Anfrage.
Auch „Sternenkinderorganisationen“ in Österreich würden einen gestaffelten Mutterschutz nach deutschem Vorbild fordern, „deshalb sehen wir keinen Grund, eine andere Staffelung zu wählen.“ Auch Schwangerschaftsverlust vor der 16. Woche und der Verlust eines Kindes unter 500 Gramm seien ein Verlust. „Das alles berücksichtigt das vorgelegte Modell nicht.“ Das Familienministerium berief sich auch auf den Obersten Gerichtshof (OGH), der vor Kurzem zugunsten einer Frau entschieden hat, deren Antrag auf Wochengeld nach einem Schwangerschaftsverlust in der 25. Schwangerschaftswoche abgelehnt worden war, weil das Geburtsgewicht des Embryos unter 500 Gramm lag.
Schumann gegen Bauers Modell
Bisher ist der Krankenstand nach einer Fehlgeburt (Kind wiegt bei der Geburt unter 500 Gramm) die einzige Option. Bei einer Totgeburt (Kind wiegt über 500 Gramm) haben Frauen Anspruch auf Mutterschutz. Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) schwebt ein gestaffelter Mutterschutz mit Opt-out-Möglichkeit nach deutschem Vorbild vor. Ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es dort zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. sechs Wochen und ab der 20. acht Wochen. Gegen dieses Modell hatte sich wiederum Schumann ausgesprochen.
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