Vor dem Höchstgericht erklagte sich eine Sternenkind-Mutter ihr Wochengeld. Doch für andere Frauen nach einer Fehlgeburt bleibt die Lage ungewiss. Familienministerin Claudia Bauer will mehr Schutz für betroffene Frauen.
Ob eine Frau nach einem Schwangerschaftsverlust Wochengeld bekommt, darf nicht allein vom Geburtsgewicht ihres Kindes abhängen. Das hat der Oberste Gerichtshof nun entschieden. Für betroffene Mütter ist das ein wichtiges Urteil, aber noch keine Lösung des Problems.
Bisher war die 500-Gramm-Grenze in der Praxis oft entscheidend. Wog ein tot geborenes Kind weniger, gab es keinen Anspruch auf Schutzfrist und Wochengeld. Betroffenen blieb häufig nur der Krankenstand. Wie die „Krone“ berichtete, fordert Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) deshalb schon länger einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten.
Es zählen die Umstände, nicht das Gewicht
Nun hat erstmals der OGH die starre Anwendung der Gewichtsgrenze beim Wochengeld zurückgewiesen. Geklagt hatte eine Selbstständige, deren Kind in der 25. Schwangerschaftswoche tot zur Welt kam. Es wog 362 Gramm. Die Sozialversicherung lehnte ihren Antrag auf Wochengeld ab.
Die Richter berücksichtigten auch, was die Frau körperlich durchgemacht hatte: zwei Tage Wehen, danach Wochenbett und Wochenfluss. Sie musste abstillen und brauchte mehrere Wochen, um sich zu erholen. Unter diesen besonderen Umständen wertete der OGH den Geburtsvorgang rechtlich als Totgeburt. Die Frau erhält nun 7669,72 Euro Wochengeld. „Der Verlust eines Kindes ist für Eltern ein schwerer Schicksalsschlag und für die Mutter eine enorme körperliche und seelische Belastung. Es ist weder sachlich noch menschlich nachvollziehbar, wenn ein einziges Gramm darüber entscheidet, ob eine Frau Wochengeld erhält“, so Bauer.
Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für die Würde, den Schutz und die rechtliche Absicherung betroffener Mütter

Claudia Bauer, Familienministerin (ÖVP)
Bild: APA/HANS KLAUS TECHT
Für andere Frauen bleibt die Unsicherheit
Genau darin liegt aber der Haken: Das Urteil spricht nicht allen Frauen nach einer Fehlgeburt Wochengeld zu. Es zeigt, dass ein Anspruch auch unter 500 Gramm möglich ist – wenn die Umstände im Einzelfall dafür sprechen. Wer betroffen ist, muss also weiterhin damit rechnen, dass die Sozialversicherung ihren Fall anders beurteilt und ein Rechtsstreit nötig wird.
Bauer sieht deshalb die Politik am Zug. „Die Folgen eines Schwangerschaftsverlusts lassen sich nicht in Gramm messen“, sagt die Ministerin. Sie fordert, den gestaffelten Mutterschutz samt Wochengeld „möglichst schnell“ gesetzlich zu verankern, sodass eben keine belastenden Einzelfallprüfungen notwendig sind: „Das Urteil behebt zwar eine Ungerechtigkeit, bringt aber gleichzeig gesetzlichen Handlungsbedarf“.
SPÖ hat Vorbehalte gegen „Opt-Out-Option“
Nach ihrem Vorschlag soll sich die Schutzfrist an der Schwangerschaftswoche orientieren – nach deutschem Vorbild. Dort gelten nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche zwei Wochen, ab der 17. Woche sechs Wochen und ab der 20. Woche acht Wochen Mutterschutz. Frauen könnten durch eine „Opt-Out-Option“ auf eigenen Wunsch aber auch früher wieder arbeiten.
Dagegen hat die SPÖ Vorbehalte. Im Sozialministerium fürchtet man, dass diese Möglichkeit der früheren Rückkehr an den Arbeitsplatz Frauen unter Druck bringen könnte.
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