Die geplante Sozialhilfereform könnte auch Einschnitte für Spitzenverdiener bringen: Begleitend zum Gesetzesentwurf des SPÖ-geführten Sozialministeriums wird vorgeschlagen, den Spitzensteuersatz von 55 Prozent künftig bereits für Einkommensteile über 500.000 Euro wirken zu lassen.
Bisher greift dieser Satz erst ab 1 Million Euro. Auch die derzeitige Befristung bis zum Jahr 2029 soll fallen, der Satz unbefristet gelten.
Vorschlag: Einkommenssteuergesetz soll geändert werden
Geregelt werden sollen diese Details nicht im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) selbst, sondern im Einkommenssteuergesetz. Im vorliegenden Entwurf heißt es zu diesem Vorschlag: „Zeitgleich soll die Tarifstufe des Grenzsteuersatzes in Höhe von 55% gemäß § 33 Abs. 1 abgesenkt werden. Mit der gegenständlichen Novellierung soll die Anwendbarkeit des Steuersatzes auf Einkommensteile über 500.000 Euro (statt bisher über 1 Million Euro) vorgesehen werden.“ Die neue Grenze von 500.000 Euro soll weiterhin nicht der Inflationsanpassung unterliegen.
„Kindermehrbetrag“ soll erhöht werden
Gegenfinanziert werden soll damit das Vorhaben, den sogenannten „Kindermehrbetrag“ zu erhöhen – und zwar von derzeit 700 auf 1000 Euro. Der Kindermehrbetrag kommt jenen Menschen zugute, bei denen sich der sogenannte „Familienbonus Plus“ aufgrund einer zu geringen Einkommensteuerbelastung nicht oder nicht vollständig auswirken kann, wie es auch in den Erläuterungen zum Entwurf heißt.
Ziel: Familien mit niedrigeren Einkommen entlasten
Der unter der türkis-blauen Regierung mit Jänner 2019 eingeführte „Familienbonus Plus“ ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der die zu entrichtende Einkommensteuer direkt reduziert. Der Bonus beträgt aktuell je Kind bis zum 18. Geburtstag 2000 Euro jährlich. Nach dem 18. Geburtstag gibt es pro Jahr 700 Euro als Absetzbetrag, sofern für dieses Kind noch Familienbeihilfe bezogen wird. Für Geringverdiener, bei denen der Bonus aufgrund zu geringer Bruttoeinkünfte ins Leere gehen würde, greift stattdessen der erwähnte Kindermehrbetrag.
„Da Familien in den unteren Einkommenssegmenten von Preissteigerungen bei Wohnen, Energie, Lebensmitteln, Betreuung und Bildung besonders betroffen“ seien, „soll durch eine weitere Erhöhung des Kindermehrbetrages auf 1000 Euro jährlich pro Kind eine gezielte Entlastung erfolgen“, heißt es in den Erläuterungen zum Entwurf. Gelten sollen die Neuerung dem Entwurf zufolge ab dem Jahr 2027.
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