Greenpeace warnt:

„Novelle ist Freibrief für Naturzerstörung“

Vorarlberg
24.09.2026 12:12
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Die geplante Novellierung des Vorarlberger Naturschutzgesetzes lässt weiter die Wogen hochgehen, jeden Tag gehen Stellungnahmen ein. Die Palette der Reaktionen reicht von kompletter Ablehnung bis hin zu verhaltenem Applaus.

Am Freitag endet die Begutachtungsfrist für die Naturschutz-Gesetzesnovelle. Kurz vor „Torschluss“ sind noch drei Stellungnahmen eingegangen, die unterschiedlicher nicht sein könnte. Geradezu vernichtend fallen die Urteile der Umweltschutzorganisationen Greenpeace und WWF aus: Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus plane die schwarz-blaue Landesregierung einen drastischen Abbau ökologischer Schutzstandards. Als besonders gravierenden Einschnitt erachtet Greenpeace, dass Naturschutz-Prüfungen für Straßen, Gewerbehallen und Parkplätze abgeschafft werden sollen. Damit würden ÖVP und FPÖ der Bodenversiegelung und Naturzerstörung Tür und Tor öffnen. „Diese Novelle ist kein bürokratischer Akt, sondern ein dokumentiertes Versagen beim Schutz unserer Lebensgrundlagen. Die Landesregierung hält die zerstörerischen Folgen für Klima, Natur und Hochwasserschutz sogar schwarz auf weiß in den eigenen Akten fest. Das ist kein Versehen, das ist fahrlässiger Zynismus“, schimpft Melanie Ebner, Expertin für Boden- und Naturschutz bei Greenpeace.

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Diese Novelle ist kein bürokratischer Akt, sondern ein dokumentiertes Versagen beim Schutz unserer Lebensgrundlagen.

Melanie Ebner, Greenpeace

Werden internationale Abkommen untergraben?
Weiters kritisiert die Umweltschutzorganisation, dass die geplante Novelle Verordnungen, Richtlinien und Abkommen untergraben oder sogar dagegen verstoßen würde, darunter etwa die EU-Renaturierungsverordnung und die Aarhus-Konvention – eine Einschätzung, die auch vom WWF geteilt wird. Die Forderung von Greenpeace ist kurz und knapp: Der Gesetzesentwurf müsse umgehend zurückgezogen werden.

Gemeinden begrüßen die Ziele, wollen aber weiter mitreden
In einem freundlicheren Tonfall ist indes die Stellungnahme des Vorarlberger Gemeindeverbands verfasst. Nach Einschätzung des Landes sollen durch die Sammelnovelle in Zukunft bekanntlich 20 bis 25 Prozent der bisherigen naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren entfallen – ein Ziel, dass die Kommunen ausdrücklich begrüßen. Im Sinne der Vereinfachung will das Land allerdings auch die Mitwirkungs- und Rechtsmittelrechte von Standortgemeinden einzuschränken – und da hört sich bei den Kommunen der Spaß auf. „Es ist wesentlich, dass die Standortgemeinde ihre Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse und die Interessen der örtlichen Gemeinschaft auch in Fragen des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung in die verbleibenden Verfahren einbringen und ihre Rechtsposition erforderlichenfalls auch im Rechtsmittelweg wahrnehmen kann“, betont Gemeindeverbandspräsident Walter Gohm. Die Vorarlberger Gemeinden fordern folglich, dass die bisherigen Mitwirkungs- und Rechtsmittelmöglichkeiten der Standortgemeinde und das bestehende Revisionsrecht erhalten bleiben.

Kommunen fordern mehr Geld
Auch mit der Neuordnung und Vereinfachung der Naturschutzabgabe ist Gohm nicht ganz glücklich. Zur Zahlung dieser Abgabe ist verpflichtet, wer Steine, Sand, Kies sowie Schuttmaterial aller Art aus dem Boden oder aus Gewässern entnimmt. Besonders stört Gohm, dass laut dem aktuell vorliegendem Gesetzesentwurf weiterhin nur 35 Prozent der Naturschutzabgabe direkt an die betroffene Standortgemeinde ausgezahlt werden soll, der große Rest fließt an den Naturschutzfonds. Zwar sei es positiv, dass die Landesverwaltung entlastet werden, „konsequenterweise muss dann aber auch der Anteil der Naturschutzabgabe für die betroffene Gemeinde steigen – damit die Belastungen auch dort abgegolten werden, wo sie auftreten“, argumentiert Gohm.

Ruf nach weiteren Entbürokratisierungsschritten
Weiters würden sich die Gemeinden wünschen, dass insbesondere in Bezug auf den Ausbau der digitalen Infrastruktur zusätzliche Entbürokratisierungsschritte gesetzt werden, zudem gebe es im Bereich Naturschutz auch Bestimmungen im Baugesetz, die endlich entrümpelt gehörten.

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