Gesetzesnovelle

„Das ist die Abrissbirne für den Naturschutz“

Vorarlberg
27.08.2026 15:40
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Die Novelle des Vorarlberger Naturschutzgesetzes geht nun in die Begutachtungsphase. Kritik an der Gesetzesänderung hagelte es schon bei der Ankündigung des Vorhabens – auch jetzt werden kritische Stimmen laut.  

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace nimmt sich kein Blatt vor den Mund und spricht von einem „Freibrief, mit dem wertvolle Moore zerstört, Ufer bebaut und Grünflächen in versiegelte Riesenparkplätze verwandelt werden können.“ Gemeint ist die Novelle des Vorarlberger Naturschutz-Deregulierungsgesetzes, die nun von der blau-schwarzen Koalition in die Begutachtungsphase geschickt wurde. „Diese Gesetzesnovelle ist die offizielle Abrissbirne für den Vorarlberger Naturschutz. Hier werden wissentlich Profitinteressen über den Schutz unserer Lebensgrundlagen gestellt,” empört sich Melanie Ebner, Naturschutzexpertin bei Greenpeace Österreich. 

„Das ist grob fahrlässig“
Ein besonderer Dorn im Auge ist Ebener etwa der zurückgeschraubte Uferschutz: „Intakte Ufer sind Hochwasserschutz und wahre Hotspots für die Artenvielfalt zugleich. Den schützenden Abstand auf mickrige fünf Meter bis zum nächsten Bauprojekt zu begrenzen, zerstört wichtige Ökosysteme und nimmt uns den natürlichen – und übrigens auch kostenlosen – Schutz vor Hochwasser. Das ist grob fahrlässig. Dass künftig Riesenparkplätze bis zu 1000 Quadratmetern bewilligungsfrei asphaltiert werden dürfen und kleinere Moore keinerlei Schutz mehr haben sollen, bringt das Fass zum Überlaufen. Wir fordern die Vorarlberger Landesregierung auf, diesen Frontalangriff auf den Naturschutz unverzüglich zu stoppen und den Entwurf zurückzuziehen“, erklärt sie.

Schon im Vorfeld hagelte es Kritik für das Vorhaben der Landesregierung. So sprach etwa Naturschutzanwältin Katharina Lins von einem „Kahlschlag“ und einer „Radikalität“, die sie überrascht hätte. Sie merkte auch an, dass sie auf eine Reaktion der Zivilgesellschaft hoffe. Und es tut sich tatsächlich etwas: Seit Verlautbarung des Landes am Donnerstag, dass die Novelle nun begutachtet werden könne, gingen bereits mehrere alarmierte Leserbriefe bei der „Krone“-Redaktion ein.

Vereinfachungen versprochen
Ganz anders stellt sich die Sache für die Landesregierung dar. Diese spricht von Bürokratieabbau und Vereinfachungen. Mit der Novelle sollen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung deutlich entlastet werden, heißt es vom Land. „Vorhaben in rechtskräftig gewidmeten Betriebsgebieten“ sowie „übliche land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten“ sind künftig weitgehend bewilligungsfrei. Darüber hinaus sollen unter bestimmten Rahmenbedingungen die Schwellenwerte für eine Bewilligungspflicht angehoben werden, sodass viele Vorhaben ohne behördlichen Sanktus durchgeboxt werden könnten. Generell ist das Ziel der Landesregierung, die Verfahren durch Verkürzung von Fristen sowie durch die Gleichstellung von Beteiligungs- und Beschwerderechten zu beschleunigen. Auch Doppelgleisigkeiten zum Jagd- und Fischereirecht seien mit der Novelle beseitigt worden. „Insgesamt ist zu erwarten, dass durch die geplanten Änderungen rund 20 bis 25 Prozent weniger naturschutzrechtliche Verfahren notwendig sein werden“, erklärte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) dazu.

Frist läuft bis 25. September
Der Begutachtungsentwurf kann bis Freitag, 25. September, auf www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf sowie bei den Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung eingesehen werden. Jede Person kann während der Begutachtungsfrist über das im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbare Online-Formular Änderungsvorschläge abgeben. 

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