Kurioser Streit

Wie viel Urnen-Asche darf ins eigene Wohnzimmer?

Vorarlberg
23.09.2026 13:35
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Ein Antrag der Ländle-Neos zur Änderung des Vorarlberger Bestattungsgesetzes sorgte für Diskussionen im Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtags. Während die Oppositionspartei mehr individuelle Freiheit bei der Verwahrung von Urnen fordert, verteidigt die ÖVP die bestehende Regelung.

Wer in Vorarlberg die Urne eines geliebten Menschen mit nach Hause nehmen möchte, bekommt vom Gesetzgeber aktuell nur die halbe Asche mitgegeben. Ein Teil der Gebeine muss zwingend auf einem offiziellen Friedhof oder im Waldfriedhof begraben werden.

Für die Neos ist dieser „Friedhofszwang“ nicht mehr zeitgemäß. Der kürzlich medial bekannt gewordene Fall eines Witwers, der die Urne seiner Frau nicht vollständig bei sich haben darf, zeige deutlich, wie weit das Gesetz an der Lebensrealität vorbeigehe.

Betroffene sollen entscheiden, nicht der Staat
Abgeordnete Fabienne Lackner verweist auf andere Bundesländer und europäische Nachbarn, wo die Urne längst problemlos mit der kompletten Asche auf dem heimischen Kaminsims stehen darf, ohne dass gleich die gesellschaftliche Ordnung zusammenbricht. Es sei Zeit für mehr Selbstbestimmung beim Abschiednehmen. „Wo ein Mensch seine letzte Ruhe findet, sollen die Betroffenen entscheiden – nicht der Staat“, fordert Lackner.

Zitat Icon

Wo ein Mensch seine letzte Ruhe findet, sollen die Betroffenen entscheiden – nicht der Staat.

Fabienne Lackner (Neos)

ÖVP plädiert für „Ruhe in Frieden statt Ruhe im Freiheit“
Bei der ÖVP stößt dieser Vorstoß allerdings auf wenig Gegenliebe. Dort sieht man den Friedhof „als geeigneten Treffpunkt für alle, die um einen Menschen trauern wollen“. Der Landtagsabgeordnete Clemens Ender warnt davor, das Erinnern zur reinen Privatveranstaltung im Wohnzimmer zu machen – schließlich könne nicht jeder Freund oder Bekannte einfach an der Haustür der Familie klingeln, um der Oma die letzte Ehre zu erweisen.

Für die Volkspartei geht das Wohl der Gemeinschaft eindeutig vor. „Beim Umgang mit unseren Verstorbenen geht es nicht nur um die Freiheit eines Einzelnen. Es geht auch um Pietät, gemeinsames Gedenken und Rücksicht auf alle Angehörigen“, stellt Ender klar. Der Vorstoß der Neos dürfte damit im Landtag, wo der Antrag demnächst behandelt wird, wohl eher wie Asche im Wind verwehen.

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