Nach rund 30 Jahren ohne größere Reformen steht das Vorarlberger Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) vor einer umfassenden Novellierung. Während die Landesregierung den Entwurf als längst überfällige Modernisierung zur Beschleunigung von Verfahren und zum Abbau bürokratischer Hürden präsentiert, regt sich massiver Widerstand von Umweltschützern und Opposition.
Monatelang war im Hinblick auf das GNL hinter geschlossenen Türen verhandelt worden. Was Landeshauptmann Markus Wallner und Umweltlandesrat Christian Gantner (beide ÖVP) am Donnerstag einem sehr ausgewählten Kreis präsentierten, bestätigte mehr oder weniger, was bereits vor Wochen gemunkelt wurde: Beim GNL wird es einen radikalen Umbruch auf Kosten des Naturschutzes geben. Der Entwurf trägt fast ausschließlich die Handschrift der Wirtschaftskammer (WKV) und der Industriellenvereinigung (IV), deren Interessen nach schnellen Genehmigungen für Bau- und Infrastrukturprojekte berücksichtigt wurden.
Neue Spielregeln für Naturschutzanwaltschaft
Statt den Schutz von Ökosystemen und der Biodiversität in Zeiten der Klimakrise zu stärken, droht durch die geplanten Verfahrensbeschleunigungen eine erhebliche Schwächung von Kontrollmechanismen und Mitspracherechten im Umweltschutz. Naturschutzanwältin Katharina Lins wird zwar im Amt bleiben, ihr Wort erhält aber wesentlich weniger Gewicht. Die Beteiligungs- und Beschwerderechte von Naturschutzanwaltschaft und Umweltorganisationen werden nämlich neu geordnet. Diese konzentrieren sich künftig auf jene Bereiche, die das europäische Recht zwingend (!) vorschreibt. Einwände müssen zudem früher, spätestens bis zum Ende der mündlichen Verhandlung, eingebracht werden, um langwierige Blockaden zu vermeiden.
Doch was ändert sich konkret? Gebäude und Parkplätze außerhalb bebauter Zonen müssen erst ab einer Fläche von 2000 Quadratmetern genehmigt werden, während im Innenbereich die GNL-Bewilligung für Gebäude komplett entfällt. Bei Geländeveränderungen steigt der Grenzwert auf 400 Quadratmeter. Im Gegenzug wird an anderer Stelle neu reguliert: Für Solar- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab 500 Quadratmetern gilt künftig eine Bewilligungspflicht, um den Ausbau geordnet zu steuern.
Zadra sieht einen „Frontalangriff auf den Naturschutz“
„Parkplätze lassen sich schneller bauen, wer einen Beitrag in Sachen erneuerbarer Energie leistet, wird bestraft“, ärgerte sich der Klubobmann der Grünen, Daniel Zadra. Den Mitgliedern des Landtags werde die Novelle zwar erst nächste Woche präsentiert, doch schon jetzt erkenne er einen „Frontalangriff“ auf den Naturschutz.
Etwas anders sieht dies der Landeshauptmann, der einmal mehr sein neues Lieblingsthema, Bürokratieabbau, hervorhob: „Regeln müssen helfen, nicht hindern. Weniger Bürokratie, mehr Hausverstand – das ist unser Weg.“ Das Land strafft deshalb auch die internen Abläufe der Verwaltung: Die Behörde muss nach dem Eingang einer vollständigen Anzeige innerhalb von drei statt bisher vier Wochen mitteilen, ob ein Verfahren notwendig ist. Auch digitale Bescheide gelten schneller als zugestellt.
Wildtieren geht es schneller an den Kragen
Ein weiterer Kernpunkt im neuen GNL ist der Umgang mit geschützten Tierarten wie Bibern, Fischottern oder Kormoranen, die sich stark vermehrt haben und Konflikte verursachen, ließen Wallner und Gantner wissen. Besonders erwähnenswert: Der letzte lebende Fischotter wurde im Jahr 2023 in Feldkirch gesichtet. Danach gab es nach Angaben einer „inatura“-Mitarbeiterin nur mehr einen weiteren Fund auf der A14 – dieses Exemplar war allerdings tot. Was diese stark vermehrten Tierarten angeht, kann das Land künftig per Verordnung „Ausnahmen für das Management“ dieser Tiere zulassen. Eine zusätzliche, individuelle Bewilligung ist nicht mehr nötig. Zudem bereinige die Novelle rechtliche Doppelgleisigkeiten mit dem Jagd- oder Abfallrecht, hieß es seitens der Regierungsmitglieder.
Der Entwurf basiert auf rund 100 Vorschlägen aus der Praxis und geht im Sommer in die Begutachtungsphase. Verläuft alles nach Plan, treten die neuen Regeln im Frühjahr 2027 in Kraft.
Fast schon amüsant mutete der Versuch der Schwarzen an, zu betonen, dass der Naturschutz nicht zu kurz kommt. Ihre große Verbundenheit zur Natur spiegelt sich nämlich in parallel laufenden Projekten wider: Bereits im Herbst 2026 starten umfangreiche Renaturierungen an vier Vorarlberger Gewässern, darunter der Dornbirner Ach und der Leiblach.
Positive Reaktionen von WKV und IV
Zustimmung für das Vorhaben gab es natürlich vom kleinen Regierungspartner. „Während die Grünen mit ihrer realitätsfremden Politik mehr und mehr Hürden im Naturschutz aufgebaut haben, sorgen wir nun dafür, dass wieder der Hausverstand im Bereich des Naturschutzes einkehrt“, meinte FPÖ-Klubobmann Markus Klien. Karlheinz Kopf, Präsident der Vorarlberger Wirtschaftskammer, ortete „wichtige Verbesserungen und deutliche Entlastungen für Unternehmen“. Elmar Hartmann, Präsident der Industriellenvereinigung Vorarlberg, sprach von einer Reform, die „wichtige Impulse für einfachere und schnellere Verfahren“ schafft und eine „ausgewogenere Balance zwischen ökologischen Erfordernissen sowie wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen“ darstellt.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.