Lins stellt klar:

Naturschutzanwaltschaft ist kein Projektkiller

Vorarlberg
17.07.2026 15:35
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Nach der Präsentation der Novelle zum Naturschutzgesetz feierte die Wirtschaftsseite das vermeintliche Ende von „Schikanen“. Doch wer einen Blick auf die offiziellen Zahlen der Vorarlberger Naturschutzanwaltschaft wirft, reibt sich verwundert die Augen: Denn Blockaden und verhinderte Projekte existieren in der Realität schlichtweg nicht.

Kollektives Aufatmen herrschte nach der Präsentation des neuen Naturschutzgesetzes bei den Vorarlberger Wirtschaftstreibenden – und es wurde kräftig gegen die grüne Bürokratie ausgeteilt: Von ideologischen Blockaden war da die Rede, von Schikanen und davon, dass der Naturschutz die wirtschaftliche Entwicklung über Jahrzehnte hinweg gelähmt habe. Das klingt dramatisch, hält der Realität aber nicht stand. Landes-Naturschutzanwältin Katharina Lins hat nun die harten Fakten auf den Tisch gelegt – und die entzaubern das populistische Jammer-Narrativ komplett.

Mehrheit der Vorhaben geht glatt durch
Die nackten Zahlen in Bezug auf die behördlichen Verfahren zeigen nämlich, dass der Naturschutz alles andere als ein Projektkiller ist. Das Gegenteil ist der Fall, denn die absolute Mehrheit aller Vorhaben geht glatt durch. Im Jahr 2025 gab die Naturschutzanwaltschaft insgesamt 633 Stellungnahmen ab. Davon waren gerade einmal 70 negativ, was einer Quote von etwa elf Prozent entspricht. Das entscheidende Detail: Am Ende des Verfahrens stand bei keinem einzigen dieser Projekte ein negativer Bescheid. Die Ablehnungsquote lag bei exakt null Prozent.

Wer nun glaubt, das sei ein statistischer Ausreißer gewesen, irrt. Im Jahr 2024 zeigte sich mit 643 Stellungnahmen, 53 negativen Gutachten und ebenfalls null negativen Bescheiden das exakt gleiche Bild.

Beschwerden der Naturschutzanwaltschaft seit 2019

  • Erweiterung Bikepark Loischkopf (Oktober 2019) –  Verbesserungen für Auerhühner
  • Maßnahmen gegen Kormorane im Reindelta (Mai 2020) – Antrag zurückgezogen, da Maßnahmen großteils schon umgesetzt waren
  • Zufahrt Lehmgrubenweg Ludesch – Antrag eingeschränkt; außerhalb des NSG
  • Feststoffbewirtschaftung Bolgenach (Dezember 2021) – Verbesserung durch Ausgleich erreicht
  • Abschuss Wolf (September 2023) – BH-Bescheid aufgehoben
  • Neubau Loischkopfbahn (September 2023) – Verbesserungen für die Auerhühner
  • Modellflugplatz Lustenau (November 2023) –  Verbesserung durch Begleitmaßnahmen und  Änderung der Flugzeiten
  • Dorfbahn Schröcken (August 2025) – Verbesserung bei Transportflügen erreicht
  • Deponie Götzis-Fohren (Mai 2025) – noch nicht abgeschlossen
  • Umbau Rohrspitz – Verlängerung der Bewilligung (September 2023) – BH-Bescheid aufgehoben; dort noch offen

Beschwerderecht ist Papertiger
Auch das oft kritisierte Beschwerderecht der Naturschutzanwaltschaft, das der Wirtschaft angeblich so schwer schadet, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Papiertiger. Seit der Einführung im Jahr 2019 hat die Behörde insgesamt magere acht Beschwerden eingebracht. Nur einer einzigen davon – beim hochemotionalen Thema des ersten Wolfsabschusses – wurde stattgegeben. „In allen anderen Fällen ging es überhaupt nicht darum, irgendetwas zu verhindern, sondern schlichtweg darum, konstruktive Verbesserungen für die Umwelt herauszuholen“, betont die Vorarlberger Naturschutzanwältin Katharina Lins. 

Pragmatische und leistbare Lösungen gefragt
Das größte Missverständnis der gesamten Debatte: Eine Bewilligungspflicht bedeutet nicht automatisch einen Stopp. Gerade bei Bauvorhaben in Betriebsgebieten gehe es fast nie um das „Ob“, sondern eigentlich immer nur um das „Wie“, so Lins. Gefragt seien meistens simple, pragmatische Lösungen, die niemanden in den Ruin treiben würden. „Es geht um Glasflächen, an denen keine Vögel zerschellen, oder um eine clevere Beleuchtung, die die Insektenwelt im Umkreis nicht reihenweise killt. Gefragt sind Dächer, auf denen auch etwas wachsen darf, und Pflanzen, die an heißen Tagen für Schatten und bessere Luft sorgen – was ganz nebenbei auch der eigenen Belegschaft zugutekommt.“

Unternehmen machen sogar mehr als verlangt
Die meisten Vorarlberger Betriebe sind aus Sicht der Naturschutzanwältin ohnehin längst weiter als die hitzige Rhetorik ihrer eigenen Standesvertreter vermuten lässt. „Viele Unternehmer haben mit diesen Schutznormen überhaupt kein Problem und machen freiwillig oft sogar deutlich mehr als verlangt“, weiß die Naturschutzanwältin. Dass der Naturschutz in der Öffentlichkeit trotzdem als bürokratisches Monster dasteht, liegt laut Lins an einer verzerrten Wahrnehmung. Die wenigen Betriebe, bei denen es im Verfahren tatsächlich einmal hakt oder die sich persönlich schikaniert fühlen, jammern schlicht am lautesten und werden am ehesten gehört. „Die Bilanz zeigt jedoch schwarz auf weiß: Von einer Blockade der Wirtschaft kann keine Rede sein!“

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