Naturschutznovelle

Naturschutzanwältin droht Entmachtung per Gesetz

Vorarlberg
18.09.2026 15:10
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Vorarlbergs Naturschutzanwältin Katharina Lins schlägt Alarm: Durch die geplante Novelle des Naturschutzgesetzes (GNL) könnte die Vorarlberger Naturschutzanwaltschaft bis zu 80 Prozent ihrer bisherigen Verfahrensrechte verlieren. Während die Politik mit schnelleren Verfahren argumentiert, kritisiert die Anwältin den Kahlschlag scharf.

Die geplante Novelle des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) sorgt weiter für Diskussionen. Zur Erinnerung: Der Entwurf sieht massive Einschränkungen der Beteiligungsrechte im Umweltbereich vor. „Während Gemeinden und anerkannte Naturschutzorganisationen künftig unter erschwerten Bedingungen mitwirken sollen, trifft es die Naturschutzanwaltschaft am stärksten“, kritisiert die Vorarlberger Naturschutzanwältin Katharina Lins.

Lins wird künftig aus allen Verfahren ausgeschlossen, die nicht zwingend durch EU-Recht geschützte Arten und Gebiete betreffen. Damit würde die Institution zwischen 70 bis 80 Prozent ihrer bisherigen Wirkungsbereiche verlieren. Zusätzlich sind verkürzte Fristen und der Wegfall von Bescheidzustellungen vorgesehen.

Kompromisse statt langer Verzögerungen
Lins und ihre Mitstreiter können die tiefgreifende Beschneidung der Rechte nicht nachvollziehen, da die Einbindung der Naturschutzanwaltschaft in der Praxis nie zu nennenswerten Verzögerungen geführt habe. Die Bilanz seit 2019 zeige, dass die wenigen Einsprüche regelmäßig zu konkreten Kompromissen geführt hätten. So konnten unter anderem beim Bikepark sowie beim Neubau der Loischkopfbahn gezielte Schutzmaßnahmen für Auerhühner durchgesetzt werden, bei der Dorfbahn Schröcken wurden Transportflüge optimiert und beim Modellflugplatz Lustenau Anpassungen der Flugzeiten vereinbart.

Ein Nachweis, dass der Ausschluss der Naturschutzanwaltschaft aus rein landesrechtlichen Verfahren zu spürbaren Verfahrensbeschleunigungen führt, bleibe die Politik bisher schuldig. „So schmerzhafte Einschnitte für eine Seite zu planen, ohne nachweisbaren Nutzen auf der anderen Seite, ist für uns inakzeptabel“, ärgert sich Lins.

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