Für Millionen Pakete mit billiger Online-Ware wird ab November eine neue Bearbeitungsgebühr fällig. Dafür hat das Europäische Parlament endgültig grünes Licht gegeben. Wie teuer es wird, ist noch offen: Die EU-Kommission muss noch die Höhe der Gebühr festlegen. Für die Zahlung sind nach Angaben der EU-Staaten die Online-Handelsplattformen zuständig – also nicht etwa die Endverbraucher in Europa.
Ab 1. November soll die neue Abgabe für im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkte gelten und von den nationalen Behörden erhoben werden. Ihre Höhe soll alle zwei Jahre aktualisiert werden. Die EU-Staaten haben den neuen Regeln bereits zugestimmt, sodass sie im Amtsblatt veröffentlicht werden können und später in Kraft treten.
Viel Arbeit für den Zoll
Die neuen Regeln dürften etwa Online-Händler wie Shein, Temu, AliExpress oder auch Amazon betreffen. Die Abgabe soll die steigenden Kosten durch die wachsende Zahl kleiner Sendungen aus dem Online-Handel decken, etwa die Sichtung und Kontrolle bei der Einfuhr.
Im Jahr 2025 wickelten die europäischen Zollämter nach Angaben der EU-Staaten rund sechs Milliarden Pakete von Online-Händlern ab. 90 Prozent davon seien aus China in die EU gelangt.
Die neue Bearbeitungsgebühr ist Teil einer größeren Zollreform. Weitere Maßnahmen sollen dafür sorgen, den globalen Handel zu erleichtern, Zölle effizienter zu erheben und die Kontrollen von nicht konformen, gefährlichen oder unsicheren Waren zu verschärfen. Unter anderem entsteht eine neue EU-Zollbehörde, die im kommenden Jahr in Lille ihre Arbeit aufnehmen soll.
Billigimporte seit Juli auch verzollt
Seit Juli wird unabhängig davon auch auf günstige Waren aus dem Ausland Zoll fällig. Pro Warengruppe in der Sendung werden pauschal drei Euro berechnet. Dafür sind eigentlich die Verkäufer oder Importeure verantwortlich. Manche Händler reichen die Zollpauschale aber an Verbraucher weiter, die nun mehr zahlen müssen.
Europaweite Daten, wie sich die Paketzahlen seitdem verändert haben, sind noch nicht bekannt. Nach Frankreich wurden nach Angaben des dortigen Wirtschaftsministeriums in den ersten Wochen bis zu 40 Prozent weniger kleine Pakete eingeführt.
Die Zollpauschale ist als Übergangslösung gedacht, bis 2028 eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start geht und dann alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sind. Die Nutzung der Plattform soll ab Juli 2028 für Online-Händler verpflichtend sein, für alle anderen Händler ab März 2034.
Schutz vor Billigpaketen
„Mit der ersten EU-Zollbehörde wird ein Meilenstein gesetzt, um den EU-Binnenmarkt europäischer und effizienter zu gestalten“, teilte SPÖ-Binnenmarktsprecherin Elisabeth Grossmann mit. Aber auch den Schutz vor einer Flut an Billigpaketen sei positiv zu werten.
ÖVP-Binnenmarktsprecherin Sophie Kircher verwies auf „unfaire Wettbewerbsverzerrungen zulasten unserer Unternehmen“, zu denen es durch die Flut an Kleinsendungen komme. Von den knapp sechs Milliarden Kleinsendungen im Vorjahr handle es sich zu einem großen Teil um Billigstprodukte, so Kircher.
Der Handelsverband begrüßt die Bearbeitungsgebühr ebenfalls: „Wer Waren in der Europäischen Union verkauft, muss auch dafür Verantwortung übernehmen, dass diese korrekt deklariert, sicher und rechtskonform sind „, teilte Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands, mit.
Diesem Argument schließt sich auch Greenpeace an: „Endlich wird die Verantwortung für importierte Waren nicht mehr bei den europäischen Konsument:innen abgeladen“, sagte Madeleine Drescher, Konsumexpertin bei der Umweltschutzorganisation. „Wer Produkte aus Drittstaaten nach Europa verkauft, muss auch die Verantwortung übernehmen.“ Die österreichische Paketsteuer treffe hingegen auch österreichische Händler, gab Will zu bedenken.
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