Durch Stillhaltefrist

Social-Media-Verbot: EU blockiert jetzt Österreich

Innenpolitik
17.09.2026 05:39

Die Social-Media-Pläne der EU-Kommission könnten das Gesetz in Österreich auf den letzten Metern ausbremsen. Insider rechnen mit einer Stillhaltefrist, die den Start des Verbots verschieben könnte.

Eigentlich war Österreich beim Social-Media-Verbot ausnahmsweise einmal vorne mit dabei. Das Gesetz samt Altersgrenze bei 14 Jahren ist in Begutachtung, der dafür nötige politische Konsens erzielt – und das zeitliche Ziel mit Start ab dem 1. Jänner 2027 ambitioniert, aber möglich. Jetzt zieht aber die EU-Kommission nach und könnte Österreich sogar noch überholen und ausbremsen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte in Straßburg eine EU-weite Altersgrenze für soziale Netzwerke an: „Keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren. Kein eigenes Nutzerkonto unter 15 Jahren.“ Der Gesetzestext, der „KIDS ACT“, soll schon heute folgen – und hierzulande besonders genau gelesen werden.

Stillhaltefrist als Bremse?
Denn: Wie EU-Insider berichten, könnte im Text eine sogenannte Stillhaltefrist verankert werden, die Nationalstaaten eine eigene Lösung für die Dauer von schätzungsweise sechs bis neun Monaten untersagen würde. Der geplante Start mit Neujahresbeginn wäre damit dahin – der Rest der EU-Vorhaben, insbesondere die geringer geplante Altersgrenze von nur 13 Jahren von der Regierung noch auf Machbarkeit zu prüfen.

Brisant ist das auch, weil die NEOS in Person von Klubchef Yannick Shetty stets genau vor einer „undurchdachten Insellösung“ Österreichs warnte und auf die jetzt gelieferte „europäische Variante“ pochte.

Staatssekretär Pröll
Staatssekretär Pröll(Bild: APA/HANS KLAUS TECHT)

Vorerst will Pröll „national weiterplanen“
Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) erklärt der „Krone“: „Auch wir haben immer gesagt, dass wir eine europäische Lösung bevorzugen.“ Sein Aber: Bis die nationale Umsetzung des EU-Verbots abgeschlossen wäre, können laut Pröll Jahre vergehen. „Und diese Zeit haben unsere Kinder nicht.“ Vorerst – und je nach Wortlaut des Gesetzestextes – werde man laut Pröll daher national weiterplanen.

Der Fahrplan bleibt eng. Am 21. September endet die nationale Begutachtungsfrist. Ende Oktober läuft die dreimonatige Notifizierung der EU-Kommission aus – erst danach kann Wien sein Gesetz überhaupt scharfstellen. 

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