Arbeiter starb

Von Lkw-Fahrerkabine zerquetscht: Freisprüche

Es war eine Tragödie, die laut Anklage verhindert hätte werden können. Vor einem Jahr starb ein Arbeiter (41) in einem Wald im steirischen Ennstal. Er wurde bei Reparaturarbeiten von der Fahrerkabine erschlagen, nachdem ein Bolzen gebrochen war. Laut Staatsanwaltschaft soll das 34 Jahre alte Schwerfahrzeug nie gewartet worden sein. Im Prozess konnte das nicht bewiesen werden.

Der Eigentümer des Lastwagens und der Mechaniker musste sich am heutigen Donnerstag in Leoben in der Steiermark vor dem Straflandesgericht verantworten. Der katastrophale Unfall passierte am 8. September des Vorjahres. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft war es im Zuge von Waldarbeiten zu einem Defekt an dem Lkw gekommen. Ein Mechaniker (23) wurde gerufen, der gemeinsam mit einem Arbeiter aus Bosnien am Motorblock hantierte.

Hochgekippte Kabine stürzte auf Arbeiter
Nach Abschluss der Reparatur soll jedoch plötzlich ein Bolzen abgebrochen sein, wodurch die hochgekippte Fahrerkabine auf den 41-Jährigen stürzte. Er soll genau zwischen Fahrerhaus und Fahrzeugrahmen gestanden sein, als die Kabine nach unten fiel, weil der Sicherungsmechanismus offenbar nicht funktionierte. Trotz sofortiger Hilfe durch Kollegen und zahlreicher Einsatzkräften konnte der Arbeiter leider nur mehr tot geborgen werden.

Mechaniker soll von desolatem Zustand gewusst haben
Der augenscheinlich desolate Lkw wurde von der Polizei sichergestellt und von einem Gutachter untersucht. Es stellte sich laut Anklage heraus, dass der Besitzer den 34 Jahre alten Lkw weder habe warten noch reparieren lassen. Zudem – so die These der StA – soll der Mechaniker vor Ort im Wald nicht überprüft haben, ob der Sicherungsmechanismus des Kippzylinders intakt war, obwohl er gewusst haben soll, in was für einem katastrophalen Zustand das Schwerfahrzeug war.

Dem Eigentümer und dem Mechaniker wurde das Vergehen der grob fahrlässigen Tötung zur Last gelegt. Beide bestritten die Vorwürfe in der Verhandlung. Nachdem die Beweislast nicht ausreichte, setzte es einen Freispruch im Zweifel. 

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