„Wut und Verbitterung“

Lebenslange Haft nach Auto-Anschlag in München

Ausland
06.08.2026 13:49
Porträt von krone.at
Von krone.at

Nach dem Auto-Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration in München ist ein 25-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er habe willkürlich ausgewählte Menschen angreifen und töten wollen, sagte der Vorsitzende Richter. Eine Mutter und ihre zweijährige Tochter kamen bei der Tat ums Leben.

Zudem wurden 23 Menschen verletzt, teils lebensgefährlich. Viele von ihnen leiden bis heute massiv physisch oder psychisch unter den Folgen. Manche sind weiterhin arbeitsunfähig. „Der Angeklagte wollte eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah, sich selbst und gegenüber seiner Familie als guter Muslim beweisen“, sagte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München.

Der Vorfall hatte sich im Februar 2025 ereignet. Der junge Mann fuhr mit einem Auto von hinten in die friedliche Demonstration einer Gewerkschaft. Dabei wurden eine Frau und ihre zweijährige Tochter so schwer verletzt, dass sie wenig später starben. „Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt“, hatte einer der beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer gesagt. Die Attacke habe in der Wahrnehmung des Angeklagten dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen.

Zudem hätten persönliche Gefühle wie Wut, Enttäuschung und Verbitterung eine Rolle gespielt, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft weiter. Deutschlands oberste Anklagebehörde hatte eine lebenslange Haftstrafe samt Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Dazu kam es auch. Die Schwere der Schuld erschwert die Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis. Der Senat verurteilte den 25-Jährigen wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in 23 Fällen.

Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. Ihr Mandant zeige deutliche Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie, hieß es. Das ist eine Unterform der psychischen Erkrankung, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung