Zwei Jahre Haft

Wiener (19) raubt Taxler aus: „Bin da reingeraten“

Gericht
23.09.2026 15:58

Mit einer Schreckschusspistole raubte ein 19-jähriger einen Wiener Taxifahrer aus. Der will aber nur von einem guten Freund in die schwere Straftat hineintheatert worden sein – ein Video zeichnet ein etwas anderes Bild. Im Landl zeigt der junge Mann sich einsichtig: „Das ist menschlich gesehen nicht gut.“ Es setzt eine Gefängnisstrafe.

Wenn man das Video der Tat von 23. August sieht, wird eines sofort klar: Der Taxifahrer fürchtet um sein Leben, brüllt immer wieder „Hilfe! Hilfe!“. Während ein 19-Jähriger eine Pistole auf ihn richtete. „Das ist mir noch nie passiert. Ich fahr seit 40 Jahren in der Nacht“, sagt das Opfer im Wiener Landl im Prozess gegen den doch noch jungen Räuber.

Flüchtiger Komplize eigentlich schuld?
Der will diese Straftat aber quasi unabsichtlich begangen haben: „Ich bin in eine Sache reingeraten, in der ich nicht sein wollte.“ Schuld sei ein guter Freund von ihm. An dem Abend hätte der 19-Jährige ihn in einem Park in Wien-Brigittenau getroffen, man habe zusammen getrunken und gekokst. Und sich dann auch ein Taxi geteilt. „Mitten bei der Fahrt sagt er zu mir, lass uns den Taxifahrer überfallen“, meint der Angeklagte.

Anwalt Florian Kreiner verteidigt den 20-jährigen Räuber.
Anwalt Florian Kreiner verteidigt den 20-jährigen Räuber.(Bild: Zwefo)

Auch die Schreckschusspistole habe sein Freund mitgehabt. „Aus dem Nichts gibt er ihm einen Schlag damit“, sagt der gebürtige Österreicher und beteuert völlig perplex gewesen zu sein. Sein Komplize sei dann geflüchtet. Er hätte kurz danach nur mit der täuschend echten Waffe herumgefuchtelt, weil er sein Handy im Taxi suchen wollte. Fand stattdessen die Geldbörse des Fahrers und nahm sie – mit 460 Euro – kurzerhand mit. „Es war ja nicht meine Absicht, den Raub zu begehen“, meint der 19-Jährige vor dem Schöffensenat.

Straftat
Schwerer Raub
Strafrahmen
ein bis 15 Jahre Haft
Urteil
Zwei Jahre Haft
rechtskräftig

Vor seinem Freund will er aber solche Angst haben, dass er seinen Namen nicht nennen will. Die beisitzende Richterin stellt die berechtigte Frage: „Sie haben zwei offene Bewährungsstrafen. Warum haben Sie Umgang mit jemandem, der angeblich so gefährlich ist?“ – „Jetzt eh nicht mehr“, sagt der Mandant von Florian Kreiner. 

Der Wiener zeigt sich aber einsichtig: „Ich würde das jetzt nicht mehr machen. Nicht, weil ich Angst vor einer Strafe habe, rein menschlich gesehen, ist sowas einfach nicht gut.“ Aber Strafe gibt es natürlich trotzdem: Zwei Jahre Haft. Außerdem wird eine bedingte Strafnachsicht von ein paar Wochen widerrufen. 

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