Änderungen verlangt

Kammer-Chef fordert zeitgemäße Regeln für Lehre

Burgenland
26.07.2026 06:00

Burgenlands Wirtschaftskammer-Präsident Andreas Wirth fordert Änderungen bei den gesetzlichen Bestimmungen für Ausbildungsbetriebe. Ein zentrales Anliegen: die Möglichkeit einer Vier-Tage-Woche für minderjährige Lehrlinge.

Qualifizierte Fachkräfte sind stets gefragt – egal ob am Bau, im Handwerk, in der Technik oder in der Gastronomie. „Unsere Lehrbetriebe investieren deshalb jeden Tag viel Zeit, Geld und Herzblut in die Ausbildung junger Menschen“, erklärt Wirth. Allerdings würden die Betriebe immer wieder durch veraltete gesetzliche Bestimmungen ausgebremst, kritisiert der Wirtschaftskammer-Präsident.

Ein wichtiger Punkt ist dabei die Vier-Tage-Woche für minderjährige Lehrlinge. Aktuell ist diese nicht möglich. Zur Erklärung: Die vereinbarte Wochenarbeitszeit wird bei diesem Modell von fünf auf vier Arbeitstage aufgeteilt. Einige Betriebe praktizieren dies bereits, um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.

 Bei Lehrlingen sind die Regelungen unterschiedlich: Wer bereits volljährig ist, darf bis zu 10 Stunden täglich arbeiten und kann am Modell teilhaben. Bei minderjährigen Lehrlingen sind grundsätzlich nur acht Stunden pro Tag erlaubt – in gewissen Fällen bis zu neun Stunden. „Dadurch können sie von diesem in vielen Betrieben bereits erfolgreich gelebten Arbeitszeitmodell oft nicht profitieren oder ein Lehrverhältnis kann erst gar nicht zustande kommen“, erläutert Wirth. Das sei weder nachvollziehbar noch zeitgemäß. Man fordere deshalb eine Änderung, damit auch minderjährige Lehrlinge bei einer Verteilung der Wochenarbeitszeit auf vier Tage bis zu zehn Stunden täglich arbeiten dürfen.

Ein weiterer Punkt, bei dem die Wirtschaftskammer Reformbedarf sieht, betrifft die Beendigung von Lehrverhältnissen. „Wenn es nicht funktioniert, reichen die derzeit vorgesehenen Wege oft nicht aus und sind teilweise mit komplizierten Fristen und Verfahren verbunden“, meint Wirth. Das schaffe unnötige Bürokratie und erschwere vernünftige Lösungen. Besonders problematisch seien etwa Fälle von getrennt lebenden Elternteilen minderjähriger Lehrlinge mit gemeinsamer Obsorge. Sind sie sich nicht einig oder einer von ihnen nicht auffindbar, sollte die Unterschrift eines Elternteils für eine rechtswirksame Auflösung ausreichen.

Entschädigungen für Ausbildungsbetriebe
Noch ein Anliegen beim Thema Lehre hat der Kammer-Chef. Wie bei Transfers im Fußball sollen Ausbildungsbetriebe eine Entschädigung erhalten. Immerhin hätten diese jahrelang in die Ausbildung ihrer Lehrlinge investiert. „Wenn diese aber unmittelbar nach der Lehrabschlussprüfung von anderen Unternehmen abgeworben werden, ist das für Ausbildungsbetriebe ein großer Nachteil“, so Wirth. Wer Verantwortung übernimmt und Fachkräfte ausbildet, dürfe am Ende nicht der Verlierer sein

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