Lehrlingsausbildung

Drohen dem Land Burgenland jetzt EU-Sanktionen?

Burgenland
22.07.2026 05:00

Könnte der aufgehobene Vergabeprozess für die überbetriebliche Lehrausbildung dem Land teuer zu stehen kommen? Die Wirtschaftskammer hält das für möglich, das Land widerspricht

Drohen dem Land Burgenland nach dem Vergabestreit um die überbetriebliche Lehrausbildung nun auch finanzielle Folgen auf EU-Ebene? Diese Möglichkeit bringt jedenfalls die Wirtschaftskammer ins Spiel. Nach Angaben ihrer Rechtsvertretung betrifft dies allerdings nicht die aktuelle Ausschreibung des AMS, sondern die ursprüngliche Vergabe des Landes, die vom Landesverwaltungsgericht als rechtswidrig beurteilt und deren Verträge mit Ende Juli aufgehoben wurden. Diese Vergabe sei auch mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) finanziert worden.

Indizien von Landesverwaltungsgericht sprechen dafür
Die Rechtsvertretung der Kammer verweist auf Leitlinien der Europäischen Kommission für Finanzkorrekturen bei Vergabeverstößen bei EU-finanzierten Ausgaben. Diese sehen in bestimmten Fällen pauschale Finanzkorrekturen vor, wenn sich die finanziellen Auswirkungen einer Unregelmäßigkeit nicht exakt bestimmen lassen. „Ohne einer Prüfung durch die Europäische Kommission vorgreifen zu können“, gebe es aufgrund des Erkenntnisses des Landesverwaltungsgerichts Indizien dafür, dass die Voraussetzungen für eine Finanzkorrektur in der Größenordnung von zumindest 25 Prozent vorliegen könnten, heißt es.

Das Land widerspricht der Darstellung der Kammer
Sollte die Europäische Kommission nach einer förderrechtlichen Prüfung tatsächlich eine Finanzkorrektur verhängen, könnte das für das Land teuer werden. In diesem Fall müsste das Land den betroffenen Anteil der EU-Fördermittel selbst tragen. Ob es überhaupt zu einer solchen Prüfung oder finanziellen Konsequenzen kommt, ist derzeit offen.

Das Land verweist auf Anfrage der „Krone“ darauf, dass der aktuelle Werkvertrag, den das AMS nach der Gerichtsentscheidung ausgeschrieben habe, ausschließlich aus Landesmitteln finanziert werde und daher kein EU-gefördertes Projekt sei. BAG-Maßnahmen würden je nach Verfügbarkeit der finanziellen Mittel und dem arbeitsmarktpolitischen Bedarf unterschiedlich finanziert. Es gebe Maßnahmen mit einer Kofinanzierung aus EU- und Landesmitteln, vom AMS finanzierte Maßnahmen sowie ausschließlich aus Landesmitteln finanzierte Projekte. Der gegenständliche Werkvertrag falle in die letztgenannte Kategorie.

„Jugendliche dürfen nicht auf der Strecke bleiben!“
Für die Wirtschaftskammer dürfen die 101 Jugendlichen nun nicht die Leidtragenden des Vergabestreits werden. Man sei bereit, eine rechtskonforme Übergangslösung zu unterstützen und kurzfristig Bildungsangebote bereitzustellen. Die Schuld an der drohenden Ausbildungslücke sieht WK-Direktor Harald Schermann beim AMS. „Die Gerichte haben die bisherige Vergabepraxis mehrfach als rechtswidrig beurteilt.“ 

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