Streit um Vergabe

101 Lehrlingen droht jetzt eine Ausbildungspause

Burgenland
18.07.2026 05:00

Nach einem Vergabestreit könnte die überbetriebliche Lehrausbildung in Eisenstadt und Neusiedl für rund zehn Wochen unterbrochen werden. AMS und Wirtschaftskammer sehen Verantwortung jeweils beim anderen.

Für 101 Jugendliche in Eisenstadt und Neusiedl am See könnte die überbetriebliche Lehrausbildung ab Anfang August für rund zehn Wochen unterbrochen werden. Nach Angaben des AMS Burgenland droht die Zwangspause wegen einer Neubeauftragung der Bildungsmaßnahme.

Hintergrund ist ein seit Monaten andauernder Vergabestreit. Die Wirtschaftskammer hatte gegen das ursprüngliche Vergabeverfahren des Landes Beschwerde eingebracht, nachdem das Angebot des WIFI im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt worden war – die „Krone“ berichtete. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) erklärte die Vergabe daraufhin im Mai für rechtswidrig und hob die bestehenden Verträge mit Ablauf des 31. Juli auf. Die Neuausschreibung übernahm anschließend das AMS.

AMS verweist auf Rechtslage
Nach dessen Angaben sollen die Bildungsmaßnahmen mit der neuen Ausschreibung Mitte Oktober wieder aufgenommen werden. Die erste Ausschreibung zog das AMS aus Qualitätsgründen zurück. Erst in dieser Woche wurde eine überarbeitete Version veröffentlicht. Mit dieser wäre nach Angaben des AMS eine Neubeauftragung Mitte Oktober möglich.

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Uns sind rechtlich die Hände gebunden. Wir dürfen derzeit nicht beauftragen.

AMS-Geschäftsführerin Helene Sengstbratl

Nach Darstellung des Arbeitsmarktservice hätte sich die Ausbildungslücke vermeiden lassen, wenn die Wirtschaftskammer ihren Nachprüfungsantrag zurückgezogen hätte, um eine Direktvergabe zu ermöglichen. „Uns sind rechtlich die Hände gebunden. Wir dürfen derzeit nicht beauftragen“, sagt Landesgeschäftsführerin Helene Sengstbratl.

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Eine rechtskonforme Neuvergabe, auch als Interimslösung, ist jederzeit möglich. Die Jugendlichen müssen deshalb nicht auf der Straße stehen.

WK-Direktor Harald Schermann

Die Wirtschaftskammer weist diese Darstellung zurück. Ihr Nachprüfungsantrag richte sich ausschließlich gegen eine aus ihrer Sicht unzulässige Direktvergabe an den bisherigen Bildungsträger BFI. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) habe lediglich diesen Weg per einstweiliger Verfügung untersagt. Die Wirtschaftskammer hält daher an ihrem Nachprüfungsantrag fest.

Wirtschaftskammer sieht AMS in der Pflicht
Eine rechtskonforme Neuvergabe, auch als Interimslösung, sei aus ihrer Sicht jederzeit möglich. WK-Direktor Harald Schermann sieht die Verantwortung deshalb beim Auftraggeber. „Das AMS hat es nicht rechtzeitig geschafft, ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren durchzuführen“, sagt er. Das WIFI stehe für eine rechtskonforme Übergangslösung bereit. „Die Jugendlichen müssen deshalb nicht auf der Straße stehen.“

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