Initiative für Umwelt

EU verbietet Vernichtung unverkaufter Kleidung

Wirtschaft
09.02.2026 16:45
Porträt von krone.at
Von krone.at

Große Mode-Unternehmen in der EU dürfen nicht verkaufte Kleidungsstücke und Schuhe ab dem 19. Juli nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen vernichten. Für mittlere Unternehmen soll dies ab 2030 gelten.

Die Regeln sollen dazu beitragen, Abfälle zu reduzieren, Umweltschäden zu verringern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen, die nachhaltige Geschäftsmodelle verfolgen, so die Brüsseler Behörde. Unternehmen würden mit den Vorgaben ermutigt, ihre Bestände effizienter zu verwalten, Rücksendungen besser zu handhaben und Alternativen wie Weiterverkauf, Wiederaufarbeitung, Spenden oder Wiederverwendung zu prüfen – anstatt Lagerbestände zu vernichten

Hintergrund ist, dass nach Kommissionsangaben jedes Jahr allein in Europa schätzungsweise vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört werden, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen, was fast den gesamten Nettoemissionen Schwedens im Jahr 2021 entspreche. Allein im deutschen Onlinehandel würden jährlich fast 20 Millionen zurückgesandte Artikel entsorgt.

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