Per Gesetz

Ministerin plant Hausarrest für kriminelle Kinder

Innenpolitik
16.07.2026 19:20

Einsperren nein, anhalten ja: Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) im großen „Krone“-Gespräch über jugendliche Straftäter, 500 Haftenlassungen und Microsoft Word.

„Krone“Sie haben bereits Anfang Februar angekündigt, dass es bei der Bundesstaatsanwaltschaft bald zu einer Lösung kommen werde. Der Zeitplan wurde dann aber immer wieder verschoben. Woran lag das?
Anna Sporrer: Das liegt an der Demokratie. Die Bundesstaatsanwaltschaft ist ein ganz wichtiges Projekt, das schon seit 25 Jahren diskutiert wird. Spätestens seit dem Österreich-Konvent hat man darüber nachgedacht, dass die Spitze der Weisungskette über die Staatsanwaltschaften nicht mehr auf der politischen Ebene liegen soll, so wie es derzeit in der Verfassung verankert ist. Wir haben das Vorhaben im Regierungsprogramm und im Juli vorigen Jahres einen Ministerratsbeschluss dazu gefasst. Im Herbst habe ich dann Fachkreise eingebunden. Ich war zu Beginn des Jahres zuversichtlich, aber wir haben dann noch weiter diskutiert. Es hat neue Vorschläge gegeben, auch in Bezug auf die Einbindung des Parlaments beim Bestellungsmodus und bei der parlamentarischen Kontrolle. Wenn man mit allen spricht, was bei einem großen Projekt richtig ist, dann kann das dauern. Aber wir haben immer gesagt: Qualität vor Tempo.

(Bild: Mario Urbantschitsch)

Es wurde immer wieder davon gesprochen, dass vor allem die ÖVP dem Projekt kritisch gegenüberstand und den Prozess gebremst habe. Die NEOS waren hingegen immer sehr dafür. War das so?
Es sind drei unterschiedliche Parteien, die unterschiedliche Vorstellungen haben, wie diese Bundesstaatsanwaltschaft in Hinkunft ausschauen soll. Die NEOS waren für mich immer sehr starke Partner für die Bundesstaatsanwaltschaft. Die ÖVP hat ihre Vorschläge unterbreitet, die wir dann diskutiert haben. Ich bin sehr froh, dass wir den Begutachtungsentwurf jetzt endlich vorlegen konnten. Das war ein großer Kraftakt und es ist vielen Leuten hier im Haus sehr dafür zu danken. Jetzt sind wir in einer aufgrund der Wichtigkeit des Projekts sehr langen Begutachtung von neun Wochen. Das ist auch richtig so. Wir werden die Stimmen hören, die sich dazu äußern, und das entsprechend einarbeiten.

Auch aus dem Justizbereich gab es kritische Stimmen. Oft hieß es, mit der Bundesstaatsanwaltschaft werde lediglich eine Anscheinproblematik gelöst. Gab es tatsächlich politischen Einfluss auf die Justiz?
In meiner Amtszeit habe ich keinen politischen Einfluss gespürt. Ich habe immer wieder aus der Medienwelt Zurufe bekommen, wie ich mit Einzelstrafsachen umzugehen hätte. Das fand ich sehr originell. Ich selbst habe aber von keiner Seite politischen Einfluss in Bezug auf Einzelstrafsachen gespürt. In der Vergangenheit soll es so etwas gegeben haben. Vor allem geht es aber um das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz. Da muss jeder Anschein vermieden werden, dass es sich manche da oben richten können. Dass jemand mit Einfluss, Geld oder Beziehungen aus einem Strafverfahren herauskommen oder Einfluss auf die Frage nehmen kann: Wird ein Ermittlungsverfahren weitergeführt oder eingestellt? Wird angeklagt oder nicht? Welche Ermittlungsstränge werden weiterverfolgt? Das ist die Aufgabe der Fachaufsicht hier im Haus. Jetzt gibt es auch den Weisungsrat. Es gibt auch den Weisungsbericht. Das Parlament wird darüber informiert, in welchen Fällen Vorschläge gekommen sind. In der Praxis bekommt die Fachaufsicht die Vorhabensberichte, diese werden geprüft und gehen dann an den Weisungsrat. Er gibt Empfehlungen ab. Oft sind es rechtstechnische Anregungen. Ich nehme das zur Kenntnis. Ich nehme keinen Einfluss auf Einzelstrafsachen. Formal ergehen die Weisungen aber nach wie vor in meinem Namen.

Das klingt bereits nach einem transparenten Prozess. Warum braucht es dennoch die Bundesstaatsanwaltschaft?
Jetzt bin ich da, das ist mein Amtsverständnis. Auch meine Amtsvorgängerin hat es so gehalten. Aber es kann andere politische Vorzeichen geben. Es könnte hier im Justizministerium ein Amtsträger oder eine Amtsträgerin sitzen, die nicht das sachliche Argument in den Vordergrund stellt, sondern Einfluss ausüben will. Das soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Außerdem empfehlen das die EU und der Europarat. Ich war im Frühjahr in Albanien und Montenegro. Dort gibt es diese unabhängige Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft. Warum? Weil die Beitrittskandidaten das jetzt schon mitbringen müssen. Wir haben das bei unserem EU-Beitritt vor mehr als 30 Jahren nicht gebraucht. Aber es ist eines der wichtigen Kennzeichen für den Standard der Rechtsstaatlichkeit, dass ein Staat so etwas hat.

Die Bundesstaatsanwaltschaft soll neun Millionen Euro jährlich kosten und 40 Planstellen erhalten. Gibt es nicht Bereiche in der Justiz, in denen dieses Geld besser investiert wäre?
Die neun Millionen Euro sind die Gesamtkosten. Wir wandeln die Generalprokuratur und auch Teile der Fachsektion, also der Fachaufsicht, um. Die Nettokosten betragen nach heutiger Schätzung etwa 3,4 Millionen Euro. Selbstverständlich bräuchten wir in vielen Bereichen mehr Mittel: bei den Gerichten, den Staatsanwaltschaften, für Verfahrensmanagerinnen, Rechtspflegerinnen und Planstellen. Auch im Strafvollzug. Aber das muss so uns der Rechtsstaat und der hohe Standard der Unabhängigkeit der Anklagebehörden wert sein.

(Bild: Mario Urbantschitsch)

Das Budget wurde letzten Freitag beschlossen. Sind Sie mit Ihrem Anteil zufrieden?
Im Vergleich zu anderen können wir zufrieden sein. Es gibt leichte Steigerungen im Budget. Der Bundesfinanzrahmen, den ich vorgefunden habe, lag bei 2,3 Milliarden Euro. Ich habe immerhin rund 2,47 Milliarden Euro daraus gemacht. Das ist für 2027 und 2028 deutlich mehr als die Vorgabe. Es kann immer mehr sein, selbstverständlich. Aber wir können auf dieser Basis arbeiten. Ich weiß, dass es eine sehr hohe Belastung an den Gerichten, Staatsanwaltschaften und in die Strafvollzugsanstalten gibt. Mehr oder weniger arbeiten alle am Anschlag. Das ist eine ernste Situation. Wir haben aber viele Begleitmaßnahmen. Selbstverständlich brauchen wir mehr . Aber es ist eine Basis, von der man sagen kann: Der Rechtsstaat kann weiter funktionieren und die Gerichte können weiter gut arbeiten.

Es heißt, Sie hätten dieses Budget auch parteiintern sehr hart erkämpfen müssen, sogar gegen den eigenen Vizekanzler.
Ich bin nicht gegen jemanden, sondern ich bin für etwas. Ich habe für ein solides Justizbudget gekämpft und das ist mir gelungen. Es geht nicht um gegen jemanden und auch nicht um Einzelpersonen. Das Finanzministerium ist dazu da, das Budget zusammenzuhalten. Die einzelnen Fachministerinnen und Fachminister sind dazu da, für ihre Bereiche etwas herauszuholen. Da habe ich natürlich argumentiert. Die Justiz muss einen Beitrag leisten, aber wir brauchen auch ein solides Budget. Das ist gelungen.

Wo wird in der Justiz konkret gespart?
Wir haben leider auch Einschnitte bei den Förderungen. Das ist bereits bekannt geworden. Beim Verein Neustart – also bei der Bewährungshilfe –  haben wir Kürzungen vorgenommen. Wir sind mit der Geschäftsleitung von Neustart in engem Austausch. Wir müssen alle einen Beitrag leisten, auch das Justizministerium. Hier werden Belohnungen gekürzt. Wir fahren auch im Haus mit dem eisernen Besen durch und schauen, was noch zusammengetragen werden kann.

Stimmt es, dass Microsoft Word in der Justiz künftig nur noch den obersten Beamten zur Verfügung steht?
Wir haben diese Änderung schon im letzten Doppelbudget vorgenommen. Und es spielen nicht nur finanzielle Erwägungen eine Rolle, Open Source ist auch eine Frage der Unabhängigkeit. Wir wissen, was bei US-amerikanischen Konzernen passieren kann, wenn sie unter den Einfluss politischer Kräfte geraten, deren Einfluss wir vielleicht nicht wollen. Ich sage nur: Internationaler Strafgerichtshof. Dort sind Richterinnen in ihrer Arbeit tatsächlich beeinträchtigt worden. Und: die Lizenzen haben, bitte sage und schreibe, zehn Millionen Euro gekostet. Hier im Justizministerium war es aufgrund des elektronischen Aktes, der notwendigen Schnittstellen mit anderen Ministerien und Funktionalitäten anders. Das wirkt wie eine Privilegierung, war aber eine technische Notwendigkeit.

Justizministerin Sporrer im Gespräch mit „Krone“-Redakteurin Jennifer Kapellari
Justizministerin Sporrer im Gespräch mit „Krone“-Redakteurin Jennifer Kapellari(Bild: Mario Urbantschitsch)

Rund 500 vorzeitige Haftentlassungen waren geplant. Der Vorschlag ist zuerst an der ÖVP und dann auch an den NEOS gescheitert. Die Justizanstalten sind überfüllt. Was ist jetzt der Plan B?
Ich möchte noch einmal korrigieren: Ich glaube, dass der Vorschlag von den Koalitionspartnern mit nicht ganz sachgerechten Argumenten abgelehnt worden ist. Es war keine rein fiskalische Maßnahme. Mit allem Geld der Welt könnte ich heute adhoc keinen weiteren Kapzitäten schaffen. Ich habe angekündigt, eine neue Haftanstalt und ein neues forensisch-therapeutisches Zentrum schaffen zu wollen. Aber das dauert. Wir brauchen jetzt eine Lösung. Deswegen hat mein Haus sehr genau hingeschaut, welche Gruppen von Häftlingen infrage kommen könnten, nämlich solche, die sich im Strafvollzug bereits bewährt haben, das ist keine bedinungslose Amnestie. Es wurde abgelehnt. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Ich habe mich danach sofort wieder mit den Expertinnen und Experten des kriminalpolitischen Netzwerks sowie weiteren Fachleuten zusammengesetzt. Wir schauen uns nun kurze unbedingte Freiheitsstrafen an. Diese sind in der Praxis für die Resozialisierung nicht wirklich erfolgreich. Es gibt aber Alternativen: bedingte Haftstrafen, Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit. Wir prüfen deshalb, ob wir gemeinnützige Arbeit ausweiten können: statt einer kurzen unbedingten Freiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit. Das Motto lautet „Schwitzen statt Sitzen“. Im Herbst möchte ich dazu neue gesetzliche Vorschläge machen.

Wird das ausreichen?
Wir haben bereits Maßnahmen getroffen. Schon im Vorjahr war klar, dass wir bei den Haftplätzen an die Grenzen stoßen. Wir haben den elektronisch überwachten Hausarrest ausgeweitet. Dadurch werden heuer voraussichtlich rund 150 Personen mehr in den elektronisch überwachten Hausarrest kommen. Auch die bedingte Entlassung wurde mit Jahresbeginn erleichtert. Vor wenigen Wochen haben wir außerdem einen Gesetzesvorschlag zur Verstärkung von „Haft in der Heimat“ präsentiert. Menschen sollen ihre Strafe in einer Haftanstalt ihres Heimatlandes verbüßen können. Eine zweite Möglichkeit ist die Entlassung in den Heimatstaat. Jemand wird vorzeitig unter der Bedingung entlassen, dass er dort bleibt. Dafür braucht es einen rechtskräftigen Bescheid mit Einreise- und Aufenthaltsverbot und der Herkunftsstaat muss die Person übernehmen. Alles zusammen sollte uns ein Stück weiterbringen. Die gesetzlichen Regelungen müssen jetzt wirken. Wir brauchen aber zusätzliche Maßnahmen wie gemeinnützige Arbeit statt kurzer Haftstrafen. Schwere Gewalt-, Terror- und Sexualdelikte sind davon selbstverständlich ausgenommen. Es geht um kleinere Vermögensdelikte und Drogendelikte.

Die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie sollte bereits umgesetzt sein. Warum ist das noch nicht geschehen? Wir haben in der Koalition einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Er ist aber noch nicht final abgestimmt. Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, wie weit man gehen muss. Die EU-Richtlinie sieht nur grenzüberschreitende Klagen gegen Medienunternehmen, Aktivistinnen und Aktivisten oder NGOs vor. Von der Europäischen Kommission, vom Europarat und anderen wichtigen Gremien gibt es aber die Empfehlung, auch innerstaatliche Sachverhalte aufzunehmen. Aber da müssen wir noch Überzeugungsarbeit leisten.

Wen müssen Sie noch überzeugen?
Die Koalitionspartner. Wir sind in einer Dreierkoalition.

Von den NEOS gab es positive Signale. Hängt es erneut an der ÖVP?
Ja, so gesehen müssen wir noch Überzeugungsarbeit leisten. Der Justizsprecher der ÖVP im Parlament, mit dem ich in einem engen und guten Austausch bin, meint, man brauche überhaupt keine neuen Instrumente, weil man alles mit den vorhandenen Regelungen erfassen könne. Ich sehe das nicht so und auch die EU-Kommission sieht das anders. Deshalb hat sie auch diese Woche ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich gestartet. Wir sind also zum raschen handeln gezwungen und ich meine, wir sollten auch die innerstaatlichen Sachverhalte mit einbeziehen. Es liegt nun an der ÖVP zu zeigen, ob ihr die Meinungsfreiheit tatsächlich wichtig ist.

Nach einer schweren Gewalttat eines zwölfjährigen Buben wird erneut über eine Senkung der Strafmündigkeit diskutiert. Braucht es diese Debatte?
Wir müssen solche Fälle debattieren. Wir müssen hinschauen, wenn Zwölfjährige schwere Gewalttaten begehen. Das ist überhaupt nicht zu verharmlosen. Die Frage ist aber: Wie reagiert der Staat darauf? Wir haben ein Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren. Ich weiß, dass eine Senkung gefordert wird. Ich meine, dass das Strafmündigkeitsalter bei 14 Jahren bleiben soll. Wenn unmündige Minderjährige Straftaten begehen, muss der Staat aber sehr konsequent reagieren. Man muss sie gegebenenfalls in die Obhut des Staates nehmen, weil offenkundig ganz viel schiefgelaufen ist. Da liegen Fehlentwicklungen und eine völlige Verwahrlosung in der Erziehung vor. Das ist auch eine Kindeswohlgefährdung. Dieser Zwölfjährige gefährdet vor allem auch sich selbst. Hier im Justizministerium arbeiten wir an einer gesetzlichen Grundlage. Ich möchte sie möglichst im Herbst vorstellen. Wir wollen Möglichkeiten schaffen, die Obsorge an den Staat zu ziehen und diese Kinder in kleinen sozialpädagogischen Wohngemeinschaften mit einem engen Betreuungsschlüssel unterzubringen, damit sie ein besseres Leben führen können. Justizanstalten sind kein passender Ort für Kinder. Kinder gehören erzogen und nicht eingesperrt.

Quasi einen „gesetzlichen Hausarrest“ für kriminelle Kinder will Justizministerin Anna Sporrer ...
Quasi einen „gesetzlichen Hausarrest“ für kriminelle Kinder will Justizministerin Anna Sporrer rechtlich ermöglichen.(Bild: Mario Urbantschitsch)

Also sollen straffällig gewordene Kinder der Obhut der Eltern entzogen werden?
Das ist jetzt schon möglich. Es geht aber darum, dass sie dort auch angehalten werden können. Das ist kein Einsperren in ein Gefängnis. Man bewahrt die Kinder damit vor sich selbst. Sie müssen aus schädlichen Milieus und aus ihrer Peergroup heraus, in der sie zu Straftaten angestiftet werden. Wir wissen, dass Strafmündige strafunmündige Kinder zu Einbruchsdiebstählen oder Serieneinbrüchen in Autos anstiften, weil die Älteren wissen, dass die Jüngeren nicht bestraft werden können. Aber Kinder sind Kinder. Sie wissen nicht, was sie tun, und man muss sie davor bewahren. Deswegen müssen wir sie in diesen Wohngemeinschaften eine Zeit lang anhalten können. So wie ein Vater oder eine Mutter sagen kann: Du bleibst heute zu Hause, weil du morgen Schularbeit hast. Nur eben für eine längere Dauer, bis der pädagogische und therapeutische Einfluss auf fruchtbaren Boden trifft. Ich bin davon überzeugt, dass das gelingen kann. Damit wir sie anhalten können, brauchen wir aber eine bessere gesetzliche Grundlage.

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