Fundament zerstört

Noyb fordert Ausstieg aus EU-Datenabkommen mit USA

Digital
01.07.2026 07:42
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die österreichische Datenschutzorganisation Noyb um den Aktivisten Maximilian Schrems hat die EU-Kommission aufgefordert, aus dem Datenschutzabkommen mit den USA auszutreten. Der Oberste Gerichtshof der USA habe mit einer Entscheidung vom Montag die rechtliche Grundlage für das Abkommen „zerstört“, indem er die Unabhängigkeit der US-Aufsichtsbehörde FTC aufgehoben habe, erklärte Schrems.

„Da es in den USA keine unabhängigen Behörden mehr gibt, fordern wir die Kommission auf, die Angemessenheitsentscheidung für die USA in einem geordneten Prozess aufzuheben“, betonte der Wiener Datenschutzaktivist und Jurist.

  Der Supreme Court hatte am Montag US-Präsident Donald Trump in einem Verfahren um die Entlassung einer hohen Beamtin der FTC recht gegeben. Trump durfte demnach die Demokratin Rebecca Slaughter im vergangenen Jahr aus der Leitungsebene der US-Wettbewerbsbehörde FTC abberufen. Der Präsident habe das Recht, alle Untergebenen zu entlassen, die in seinem Auftrag Exekutivgewalt ausüben.

„Struktur zusammengebrochen“
„In einer 180-Grad-Wende gegenüber der bisherigen Rechtsprechung hat die konservative Mehrheit am Obersten Gerichtshof der USA nun entschieden, dass die Unabhängigkeit der FTC verfassungswidrig ist“, erklärte dazu Noyb. „Da sich die EU auf die ,Unabhängigkeit‘ der FTC als Datenschutzbehörde stützte, ist die gesamte Struktur des EU-US Data Privacy Framework gerade zusammengebrochen.“

Süleyman Zorba, Digitalisierungssprecher der Grünen, unterstrich ebenfalls das „Wegbrechen“ der Grundlage des Abkommens: „Wenn die FTC jetzt direkt Präsident Trump und seinen Tech-Bros untersteht, ist das Fundament für das EU-US Datenschutzabkommen weggebrochen. Jetzt kann von einer unabhängigen Aufsicht keine Rede mehr sein“, so Zorba in einer Aussendung vom Dienstag.

  Das Datenabkommen ermöglicht den Austausch personenbezogener Daten mit den USA. Der Export solcher Daten aus der EU ist grundsätzlich verboten, damit EU-Datenschutzvorschriften nicht ausgehebelt werden können. Mit den USA hat die EU ein Sonderabkommen abgeschlossen, welches das Land als vertrauenswürdig einstuft. Das ist auch für viele EU-Unternehmen wichtig, die etwa US-Cloud-Anbieter nutzen.

Schrems hat wiederholt dagegen geklagt. 2015 erklärte der Europäische Gerichtshof das damalige „Safe Harbour“-Abkommen für nichtig. Auch gegen eine Nachfolgeregelung („Privacy Shield“) ging Schrems erfolgreich vor, 2020 gab ihm der EuGH recht. Hintergrund war jeweils der umfassende Zugriff von US-Geheimdiensten und anderen Ermittlungsbehörden auf Daten ausländischer Nutzer. 2022 vereinbarten Brüssel und USA ein neues Datenschutzabkommen, das „EU US Data Privacy Framework“.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

krone.at
krone.at
Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung