Fünf Jahre Gewalt in der Ehe, dokumentiert in blauen Flecken und aufgeplatzten Lippen. Am Montag ging der angeklagte Ex-Mann am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg trotzdem frei.
Ein Küchenmesser, gerichtet auf seine nunmehrige Ex-Gattin, dazu die Drohung, sie und danach sich selbst umzubringen – so beginnt die Anklage gegen einen 37-jährigen Vorarlberger im Prozess am Landesgericht Feldkirch am Montag. Der Vorfall soll sich im Februar in der Marktgemeinde Lustenau zugetragen haben. Doch damit nicht genug: Während der Ehe zwischen 2019 und Ende 2024 soll der Mann gegen die Frau mindestens 30-mal gewalttätig geworden sein – anschreien, schütteln und auch Schläge. Die Folgen waren blaue Flecken, ein blaues Auge, eine aufgeplatzte Lippe.
Der Angeklagte selbst gibt sich vor Gericht unbeeindruckt. „Ich bin seit 37 Jahren in Vorarlberg und es gab noch nie einen Vorfall wegen aggressiven Verhaltens“, erklärt er. Natürlich habe man sich in der Ehe auch gestritten, „aber nur verbal“. Die Gewaltvorwürfe? Seien reine Erfindungen seiner Ex-Frau. Sich selbst beschreibt er eher als „ruhigen Typ“. Als Richter Alexander Wehinger nachhakt, warum die Frau das behaupten solle, kontert der Mann kühl: „Die Frage ist doch eher, warum behauptet sie das erst jetzt, eineinhalb Jahre nach der Scheidung?“
Ex-Frau verweigerte Aussage
Dann der entscheidende Moment: Ohne ihren mutmaßlichen Peiniger eines Blickes zu würdigen, betritt die Ex-Frau den Saal. Doch Angaben zum Fall machen will sie nicht. Stattdessen macht die 37-jährige Kindesmutter von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und verlässt den Saal wieder umgehend. Weshalb das Gericht auch ihre früheren Angaben nicht ins Urteil einfließen lassen darf. Die Konsequenz: Der Angeklagte wird vom Vorwurf der gefährlichen Drohung und der Nötigung freigesprochen.
Eine klare Warnung gibt der Herr Rat dem Angeklagten dennoch mit auf den Weg: „Wenn Sie es gemacht haben, dann wissen Sie es, und ich hoffe, dass in diese Richtung nichts mehr passieren wird.“
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