Über zehn Monate wurde hinter den Kulissen verhandelt, heute präsentierten die Bundesministerinnen Claudia Bauer und Anna Sporrer, wie es mit den zweisprachigen Bezirksgerichten in Kärnten weitergehen wird.
„Das Recht, die eigene Sprache vor Gericht zu verwenden, ist ein wichtiges und bewährtes Recht der slowenischen Volksgruppe“, betonte Volksgruppenministerin Claudia Bauer am Donnerstag. Dieses Recht müsse auch in Zukunft gewährleistet werden. Lange wurde in Kärnten darüber diskutiert, wie es mit den Bezirksgerichten in den zweisprachigen Gebieten Kärntens weitergehen wird. Immerhin ist es eine heikle Angelegenheit: Denn die zweisprachige Gerichtsbarkeit hat Verfassungsrang.
Aber viele inoffizielle und offizielle Termine der Kärntner Landesregierung mit den Volksgruppenvertretern und den Ministerinnen haben nun zu einem Ergebnis geführt: Konkret wird das Bezirksgericht Ferlach organisatorisch mit dem Bezirksgericht Klagenfurt zusammengeführt. Die Bezirksgerichte Bleiburg und Eisenkappel werden dem Bezirksgericht Völkermarkt zugeordnet. An den bisherigen Standorten sollen jedoch weiterhin Gerichtstage und einzelne Verfahren stattfinden, die auf Verlangen aller Bewohner im Bezirk Völkermarkt und Klagenfrut und dem Großteil des Bezirks Klagenfurt-Land stattfinden muss. „Die genannten Bezirksgerichte werden nicht geschlossen“, stellte Justizministerin Anna Sporrer klar. Es handle sich nur um organisatorische Zusammenlegungen. Als Grund nannte Sporrer unter anderem Personalprobleme. Nach der Pensionierung eines langjährigen slowenischsprachigen Richters sei es nahezu unmöglich geworden, ausreichend zweisprachiges Personal für die Standorte zu finden.
Es handelt sich um organisatorische Zusammenlegungen, die schon lange angedacht waren.
Justizministerin Anna Sporrer über die zweisprachige Gerichtsbarkeit
Neue Kompetenzzentren in Klagenfurt und Völkermarkt
Künftig sollen in Klagenfurt und Völkermarkt zweisprachige Kompetenzzentren eingerichtet werden, wo Bürger ihre Amtswege in ihrer Volksgruppensprache machen können. Auch Formulare und digitale Angebote sollen verstärkt zweisprachig angeboten werden.
Begleitend soll die Sanierung des Bezirksgerichts Klagenfurt priorisiert werden. Außerdem werden sozialrechtliche Verfahren, die bislang teilweise in Graz abgewickelt wurden, nach Klagenfurt verlagert. Um langfristig ausreichend Personal zu sichern, sollen zweisprachige Bewerber bei künftigen Besetzungen bevorzugt berücksichtigt werden.
Alle Volksgruppen sollen in die Verfassung
Neben der Justizreform kündigte Plakolm auch eine Aufwertung der Volksgruppenrechte an. Künftig sollen alle sechs anerkannten autochthonen Volksgruppen Österreichs (die kroatische, die slowenische, die ungarische, die tschechische, die slowakische und die Volksgruppe der Roma) ausdrücklich in der Verfassung genannt werden.
Während die slowenische und kroatische Volksgruppe bereits durch Artikel 7 des Staatsvertrags besonderen verfassungsrechtlichen Schutz genießen, sollen künftig auch die anderen verankert werden. „50 Jahre nach dem Volksgruppengesetz ist es Zeit, alle Volksgruppen auch verfassungsrechtlich gleich sichtbar zu machen“, sagte Bauer.
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