Diese „Krone“-Story sorgte für viele Reaktionen: Am Attersee gab es per Flugblatt die Aufforderung, Bauern wegen nächtlicher Arbeiten bei der Polizei anzuzeigen. Aber was ist erlaubt – und was verboten? Müssen Landwirte tatsächlich eine Strafe fürchten? Die „Krone“ hat die wichtigsten Antworten darauf.
Mit einem anonymen Flugblatt sorgt derzeit ein Unbekannter in Schörfling am Attersee für Wirbel. Weil Bauern ihre Felder teilweise bis spät in die Nacht bearbeiten, werden Anrainer darin aufgefordert, die Landwirte bei der Polizei anzuzeigen oder bei der Gemeinde zu melden – die „Krone“ berichtete. Doch dürfen Bauern nachts überhaupt mähen?
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