Der Fall eines Oberösterreichers, der für seine beiden Kinder im Teenageralter statt bisher 580 nur noch 50 Euro an Alimenten im Monat bekommt, schlug hohe Wellen. Kein Wunder, werden doch in Österreich mehr als ein Drittel der Ehen geschieden.
Nachdem die Kindsmutter lange keine Alimente zahlte, erhielt ein 55-jähriger Welser – er ist aus gesundheitlichen Gründen Frührentner – über den Staat monatlich 580 Euro für die beiden Kinder (11 und 13 Jahre alt). Seit die Mutter wieder arbeitet, werden die Alimente jedoch nach ihrem Einkommen berechnet – und die Zahlung sank auf nur noch 50 Euro.
Das Geld für das kleine Team wird knapp, denn der Vater musste in eine größere und teurere Wohnung ziehen. „Ich verstehe das nicht, wie das sein kann“, wundert er sich. Und damit war er nicht der Einzige, denn die Geschichte wurde nicht nur oft gelesen, sondern auch im Forum von krone.at heiß diskutiert (mehr als 100 Kommentare).
Genauen Bedarf berechnen
Ein Leser schreibt: „Es muss zuerst ein realistischer Betrag ermittelt werden, den ein Kind benötigt, um normal aufwachsen zu können. Dieser muss alle notwendigen Kosten von Essen bis Miet- und Betriebskosten für x m², Möbel, etc. für ein Kind beinhalten. Das wäre der Betrag, der mindestens von dem Elternteil bezahlt werden muss, der keine Betreuung für das Kind übernimmt.“
Die Zahlungen sollten dringend an die tatsächlichen Betreuungsleistungen angepasst werden.
Manfred Arthofer, Anwalt Steyregg
Ein anderer berichtet von seinen eigenen Erfahrungen: „Ich kenne beide Seiten. Habe Unterhalt für meine Tochter bekommen, anderseits aber auch für zwei außereheliche bezahlen müssen. Fakt ist, dass der Obsorgeberechtigte der Kinder keinen Nachweis bringen muss, wie viel für die Kinder ausgegeben wird. Mein Verdienst von 5200 Euro wurde für zwei Kinder mit 32 Prozent berechnet. Ergo 1600 Euro. Kein Kind braucht 800 Euro im Monat.“
Anwalt für Neuregelung
Für den Steyregger Anwalt Manfred Arthofer, der auch viele Familienrechts-Fälle betreut, sollte die Alimente-Regelung dringend reformiert werden. „Die Zahlungen müssen an die tatsächlichen Betreuungsleistungen angepasst werden. Hat der Zahlungspflichtige die Kinder acht bis zehn Stunden in der Woche, müsste er auch entsprechend weniger zahlen“, sagt er.
Was mit Schmetterlingen im Bauch begann, endet nicht selten mit Steinen im Magen. Die große Liebe wird zur großen Enttäuschung, und dann wird auch noch vor Gericht um die Kinder und das liebe Geld gestritten. Und Entscheidungen des Gerichts können in den seltensten Fällen alle glücklich machen. Es wäre doch so viel vernünftiger, sich zu einigen, wie es in vielen anderen Lebensbereichen von den Erwachsenen erwartet wird.
Aber auch der Gesetzgeber ist gefordert, hier Rahmenbedingungen neu zu formulieren und ein Mindestmaß an Gerechtigkeit und Gleichheit zu schaffen – unabhängig vom Geschlecht.
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