Nicht rechtskräftig

Teilbedingte Haft für zwei Linzer Luxusautohändler

Oberösterreich
27.07.2026 05:00
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Ein Duo aus Linz wurde am Montag am dortigen Landesgericht verurteilt, weil es beim Verkauf von 19 Boliden von Ferrari und Co. Steuern und  Abgaben in Höhe von rund 900.000 Euro hinterzogen haben soll. Der Zweitangeklagte fasste sogar eine unbedingte Haftstrafe aus – nicht rechtskräftig.

Immer wieder wird in Oberösterreich mit hochpreisigen Autos Schindluder getrieben. Erst vergangene Woche wurde ein Autohändler aus dem Bezirk Perg nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er soll hochexklusive Oldtimer und Sportwagen im Auftrag von Kunden verkauft haben. Mit den Erlösen habe er aber Finanzlöcher im eigenen Betrieb gestopft, anstatt sie den Kunden auszuzahlen.

Steuern für 19 Autos nicht bezahlt
Am Montag müssen nun zwei Unternehmer aus Linz am hiesigen Landesgericht für ihre mutmaßlichen Taten geradestehen. Das Duo (41, 40) soll beim Verkauf von insgesamt 19 Autos Umsatz-, Körperschafts-, Kapitalertragssteuern und Normverbrauchsabgaben in Höhe von rund 900.000 Euro hinterzogen haben.

Urteile nicht rechtskräftig
Am Montag bekam der Erstangeklagte 21 Monate bedingt und eine teilbedingte Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro. Gegen die Firma der beiden wurden teilbedingt 900.000 Euro Strafe verhängt. Der Zweitangeklagte fasste für den Betrug acht Monate unbedingt und 16 Monate bedingt sowie 40.000 Euro unbedingt aus. Wegen versuchter schwerer Körperverletzung bekam der Zweitangeklagte noch zwölf Monate bedingt und 3600 Euro Strafe obendrauf – er soll am Straßenrand einem Kontrahenten im Zuge eines Nachbarschaftsstreits mehrere Faustschläge ins Gesicht verpasst haben. Die Urteile sind allesamt nicht rechtskräftig.

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