Bei Supermärkten, Restaurants und Fitnessstudios sind die Nutzungsbedingungen für Parkplätze oft unzureichend ausgeschildert. Laut AK komme so kein Vertrag zustande und Strafen sind somit nicht gültig.
Derzeit mehren sich Beschwerden über Forderungen, die Kunden von Supermärkten, Fitnessstudios oder Restaurants, für das Abstellen ihres Autos bezahlen sollen, wie auch die Arbeiterkammer Wien bestätigt. Die böse Überraschung kommt per Post, man wird zur Zahlung einer – laut Nutzungsbedingungen vorgesehenen – Vertragsstrafe aufgefordert.
Nicht erkennbar augeschildert
„Häufig wurde diese Vertragsstrafe aber nicht wirksam vereinbart, weil etwa die Nutzungsbedingungen nicht erkennbar ausgeschildert sind. Auch gibt es oft keinen konkreten Hinweis zur Höhe der Strafe“, erklären die Experten. Aushängeschilder seien nicht immer einsehbar, das Kleingedruckte nicht lesbar und deshalb ungültig.
Wenige Minuten nach Ladenschluss
Ein besonders absurder Fall entwickelte sich auf einem Supermarktparkplatz in Wien. August D. (Name geändert) und seine Ehefrau fuhren ein paar Minuten vor halb Sechs durch die Einfahrt des Parkplatzes. Sie erledigten ihren Wochenendeinkauf, gaben ihr Leergut ab und räumten alles ins Auto. Wenige Minuten nach Ladenschluss des Supermarkts verließen sie den Parkplatz wieder.
Zahlungsaufforderung
Ein paar Wochen später erhielten sie eine Zahlungsaufforderung über 94 Euro. Von der Firma, die vom Supermarkt mit der Parkraumüberwachung betraut worden war. Wegen Verstoßes gegen die Parkordnung, denn laut Nutzungsbedingungen dürfe der Parkplatz nur während der Öffnungszeiten des Supermarkts (also bis 18 Uhr) benutzt werden.
In diesem Fall wandte sich das verärgerte Paar an die Arbeiterkammer, die die Parkraumbewirtschafter kontaktierte. Daraufhin wurde die Forderung sofort ausgebucht.
Unterstützung holen
Es kann sich bei derartigen Forderungen also durchaus auszahlen, Unterstützung durch eine Stelle wie die Arbeiterkammer oder die Ombudsfrau-Redaktion zu holen.
Bleibt die Frage: Wollen Geschäfte die Kunden durch ein solches Vorgehen eigentlich vergraulen?
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