Kurioser Zusammenstoß

Unfall mit „unechtem“ Essenszusteller

Ombudsfrau
03.07.2026 10:00
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

Nach dem Zusammenstoß mit einem vermeintlichen Essenslieferanten staunte ein Wiener nicht schlecht. Trotz Tasche am Moped arbeitete der Lenker nicht für die bekannte Firma. Das Opfer musste den entstandenen Schaden selbst bezahlen.

Anfang April kam es in einem Wiener Außenbezirk zu dem Verkehrsunfall, der für den betroffenen Autofahrer noch ein unerwartetes Nachspiel haben sollte. Der Lenker eines Mopeds fuhr von hinten auf das Fahrzeug von Günther S. auf, der sich anschließend an die Ombudsfrau wandte. Zum Glück sei bei dem Vorfall niemand verletzt worden. An beiden Fahrzeugen sei jedoch Sachschaden entstanden. „Da der Lenker mehrfach versucht hat, die Unfallstelle zu verlassen und außerdem seine Papiere nicht zeigen wollte, habe ich die Polizei gerufen“, schildert der Wiener.

Kein Vertragsverhältnis mit Lieferdienst
Erst mit erheblichem Aufwand sei es schließlich gelungen, die Identität des Unfalllenkers festzustellen. Umso überraschender erschien die Situation für Herrn S., weil der Mopedfahrer eine deutlich erkennbare Tasche des Online-Lieferdienstes Foodora mit sich führte. Für ihn lag daher die Vermutung nahe, dass es sich um einen Fahrer im Rahmen einer Zustellung gehandelt habe. Herr S. ging deshalb auch davon aus, dass der entstandene Schaden über eine entsprechende Versicherung abgewickelt werden könne. Wie sich herausstellte, bestand zum Zeitpunkt des Unfalls offenbar keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Fahrer und dem Lieferdienst.

Ausrüstung nicht zurückgegeben
Doch wie kann es dazu kommen? Wie ist es möglich, mit einer deutlich sichtbaren Lieferdienst-Tasche unterwegs zu sein und dadurch den Eindruck zu erwecken, im Auftrag eines Unternehmens zu handeln?

Foodora bedauerte den Vorfall auf Anfrage der Ombudsfrau. Nach Beendigung einer Zusammenarbeit seien Fahrer grundsätzlich verpflichtet, ihre Ausrüstung zurückzugeben, was aber nicht immer geschehe. Da mit der betroffenen Person aktuell keine Geschäftsbeziehung bestehe, sei man nicht in den Fall involviert.

Da bleibt ein schaler Beigeschmack. Denn wer einen Fahrer mit Ausrüstung sieht, wird wohl kaum auf die Idee kommen, dass diese rein privat verwendet wird.

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