„Krone“-Ombudsfrau

Privater Verein soll zahlen wie TV-Betreiber

Ombudsfrau
01.07.2026 13:06
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

In einem steirischen Tal haben mehrere Bewohner vor Jahrzehnten selbst Kabel verlegt, um Empfang zu haben. Nun sollen sie mehr als 10.000 Euro Tantiemen an Literar Mechana nachzahlen.

Damals sei eine Sat-Anlage die einzige Möglichkeit gewesen, TV-Sender in Breitenau am Hochlantsch zu empfangen. Kaum ein Haushalt war in der Lage, die Kosten für eine Einzelanlage aufzubringen. Daher hat man beschlossen, eine Satelliten-Anlage für alle zu bauen. In Eigenregie wurden kilometerweise Kabel verlegt und ein Verein gegründet. Dieser hat heute mehr als 350 Mitglieder.Und jeder Haushalt bezahlt GIS- bzw. OBS-Gebühren. „Bis vor Kurzem hat uns ein Sender sogar wenige Cent pro Jahr und Teilnehmer bezahlt, damit wir sein Programm einspeisen“, schildert Obmann Gottfried Kriegl. Dieser Vertrag sei mit Ende 2025 aufgelöst worden, mit dem Verweis auf eine andere Zuständigkeit.

Hohe Kosten angetürmt
Damit wurde aus den „paar Cent“, die bisher für die Einspeisung an den Verein bezahlt wurden, aber eine Rechnung von mehr als 10.000 Euro, die der Verein nun an Literar Mechana bezahlen muss. Dies ist eine österreichische Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Autoren treuhändig wahrnimmt und Tantiemen einfordert. Und laut Stellungnahme an die Ombudsfrau sei es bereits seit den 90er Jahren verboten, Rundfunksendungen von Werken weiterzusenden – ohne Bewilligung der Verwertungsgesellschaften.

Vielzahl unterschiedlicher Nutzer
Als Kabelnetzbetreiber gelte, wer innerhalb Österreichs Rundfunksendungen an eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzer weiter sendet. Dies sei, wie im Falle des Vereins Kabel TV Breitenau am Hochlantsch, bei einer Vielzahl angeschlossener Haushalte gegeben. Die Organisationsgröße oder Rechtsform sei unerheblich. Man habe zudem in Kulanz 30 Prozent Nachlass gewährt.

Für den steirischen Verein, der bereits 14.000 Euro bezahlt hat, ist diese Rechtsansicht unverständlich. „Wir fühlen uns privaten Einzelhaushalten und Mehrfamilienwohnhäusern mit einer eigenen SAT-Anlage gegenüber diskriminiert.“

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