Ab 1. Mai

Helmpflicht und Co: Neue Regeln für E-Scooter

Kärnten
27.04.2026 16:00

Aufgrund der neuen Verkehrsordnung ab Mai müssen E-Scooter technisch nachgerüstet werden. Kärntens drei Anbieter haben bereits Änderungen vorgenommen. Die „Krone“ hat alle Infos.

Speziell in Kärntens größeren Städten wie Klagenfurt und Villach sind E-Scooter ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele werden auch gerne bei öffentlichen Anbietern ausgeliehen. „Besonders in der wärmeren Zeit steigt die Nachfrage“, bestätigt die Stadt Klagenfurt, die derzeit mit insgesamt drei Anbietern kooperiert.

Anpassungen in der Ausstattung
Doch für sie und auch Privatbesitzer von E-Scootern gelten ab 1. Mai neue Regelungen, besonders was die technische Ausstattung der Geräte betrifft. So müssen die Scooter in Zukunft mit Blinkern, die an den Enden der Lenkstange fixiert sind, ausgestattet sein.

Des Weiteren braucht es eine Hupe und Reflektoren (weiße Rückstrahler an der Vorderseite, rote Rückstrahler nach hinten und gelbe zur Seite). Vorausgesetzt sind zudem Lichter hinten (rot) und vorn (weiß). Die drei öffentlichen Anbieter in Kärnten – „dott“, „lime“ und „max“ – bestätigen, dass bereits Umrüstungen vorgenommen wurden.

Zitat Icon

Wir haben bereits in unserer Vereinbarung mit den Betreibern eine existierende Blinker-Pflicht eingebracht. 

Stadträtin Sandra Wassermann

Helmpflicht und Altersbeschränkung
Neu ist außerdem, dass Lenker unter 16 Jahren verpflichtend einen Helm tragen müssen. Doch diese Verordnung betreffe die Anbieter nicht direkt. „Das Nutzen unserer Fahrzeuge ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt. Darauf weisen wir in unseren Nutzungsvereinbarungen hin“, so Martin Skerlan von „lime-Scooter“.

Dasselbe gilt auch bei „max“ und „dott“. Der ÖAMTC rät privaten E-Scooter-Besitzern, ihre Geräte bei Bedarf nachzurüsten. Jedoch ist das bei manchen Modellen schwer möglich, besonders wenn es um die Blinker an den Lenkstangen geht. Der Autofahrerclub fordert deshalb eine gesetzliche Nachbesserung, sodass eventuell im Helm eingebaute Blinker etc. zumindest für den Übergang erlaubt sind.

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