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In dem Rechtsstreit geht es um ein Patent, das den Zugang zu Mobilfunknetzen steuert und Rettungskräften oder der Polizei bei Netzüberlastung eine Überholspur freihält. Es wurde ursprünglich von dem Elektrotechnik-Spezialisten Bosch entwickelt und 2007 zusammen mit anderen Patenten an IPCom verkauft.
Das Europäische Patentamt in München hat dieses Schutzrecht im Jänner für gültig erklärt, allerdings in einer eingeschränkten Fassung. Nach der Berufung von Nokia entschied jetzt der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, dass "der UMTS-Standard von der technischen Lehre des geänderten Patentanspruchs in einem entscheidenden Punkt keinen Gebrauch" mache.
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