Als Gerechte unter den Völkern gelten nichtjüdische Personen, die von der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem dafür geehrt werden, dass sie ihr Leben einsetzten, um Jüdinnen und Juden während des Holocausts vor der Ermordung zu retten. Auch Burgenländer erhielten diese Auszeichnung.
Als wesentliche Voraussetzungen dafür gelten: Es muss eine konkrete und sicher bezeugte Rettungsaktion von Juden seitens einer nichtjüdischen Person vorliegen. Die Person muss bei dem Versuch, Juden zu retten, ihr eigenes Leben oder ihre Freiheit riskiert haben und es darf kein Verlangen einer Gegenleistung für die gewährte Hilfeleistung gegeben haben.
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