Die Kommunikation im Krimi um vergiftete Hipp-Gläser ließ am Wochenende zu wünschen übrig. Offenbar, weil mehrere Länder in dem Fall um mutmaßliche Erpressung des deutschen Konzerns betroffen sind. Das gute Zusammenspiel von Deutschland, Tschechien, der Slowakei und Österreich wird auch in Hinblick auf mögliche Strafverfahren von Bedeutung sein. Strafrechtexperte Robert Kert erklärt, wie es ablaufen könnte.
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ermittelt in der Causa Hipp aktuell wegen „vorsätzlicher Gemeingefährdung“. Meist sind Raser und Amokfahrer mit Anklagen nach diesem Paragrafen konfrontiert. Etwa wurde im November ein 21-jähriger Ungar im Landesgericht Wels nach einer Verfolgungsjagd wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung an mehr als zehn Personen nicht rechtskräftig zu 30 Monaten Haft verurteilt. Auch die Sabotage von Infrastruktur ist in diesem Straftatbestand umfasst.
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